Klimastreikbewegung: Falscher Fatalismus

Nr. 41 –

Natürlich hat die Klimastreikbewegung recht: Das CO2-Gesetz genügt nicht, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens in nötiger Frist zu erreichen. Zwar erlaubt es, die Treibhausgasemissionen in zehn Jahren um zwanzig Prozent zu senken; doch insbesondere gegenüber dem Flugverkehr und der erheblichen Mitwirkung des hiesigen Finanzplatzes an der Klimaerhitzung bleibt es quasi wirkungslos.

Doch ist das Grund genug, um ein Referendum dagegen zu ergreifen, wie es Westschweizer Sektionen der Klimastreikbewegung erwägen? Und damit eine Allianz mit der Jung-SVP und den erdölerhitzten LeugnerInnen der menschengemachten Klimakatastrophe einzugehen?

Es ist ein Déjà-vu: Vor nicht allzu langer Zeit haben Linke aus der Westschweizer Gewerkschaftsbewegung in der gleichen fatalistischen Logik das Referendum gegen die AHV-Reform ergriffen, die ihnen – auch hier durchaus mit Recht – zu wenig fortschrittlich war. Insbesondere die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 65 Jahre ist mehr als ein Ärgernis. Doch wird das Gesetz dadurch besser? Eher nicht. Vielmehr haben sich die bürgerlichen Parteien inzwischen auf eine AHV-Reform geeinigt, die die Frauen mit tieferen Kompensationszahlungen noch teurer zu stehen käme.

Sollte sich die westschweizerische Tradition in der Linken, gegen alles das Referendum zu ergreifen, was ein kleiner Fortschritt, nicht aber schon eine helvetische Weltrevolution ist, beim CO2-Gesetz fortsetzen, müsste man sich fragen, was das ganze Strassentheater eigentlich soll: Wann hat ein Referendum gegen ein zu wenig fortschrittliches Gesetz innert nützlicher Frist zu mehr Fortschritt geführt? Und vor allem: Was brächte ein revolutionäres Gesetz, wenn es durch weitere Verzögerungen – wenn überhaupt – erst in Kraft träte, nachdem es definitiv zu spät ist? Wie viel mehr CO2 ginge da ungefiltert in die Luft, nachdem nur schon die Beratung für das vorliegende Gesetz drei Jahre dauerte? Die Erdölvereinigung reibt sich schon mal die Hände.