Gleichstellung und Befreiung: Und dann veränderte sich die Waschküche

Nr. 5 –

Eherecht, Fristenregelung, Mutterschaftsversicherung: Mit der Annahme des Frauenstimmrechts ging der Kampf um die Gleichstellung erst richtig los. Warum er noch lange fortdauern wird.

«Wir fordern, dass die neue Regierung sich auf folgendes Minimalprogramm verpflichtet: 1. Sofortige Neuwahl auf Grundlage des Proporzes. 2. Aktives und passives Frauenwahlrecht. 3. Einführung der allgemeinen Arbeitspflicht.» Aus dem Forderungskatalog des Oltener Aktionskomitees zum Landesstreik 1918; Illustration: Katharina Reidy, Coboi

Am Ende wollte niemand mehr richtig dagegen sein. Alle Parteien unterstützten das Frauenstimmrecht, selbst der konservative Innerrhoder Landammann Raymond Broger brummte: «Man muss nicht immer begeistert Ja stimmen, aber man sollte es tun, wenn es aus der Lage der Dinge heraus das Gescheitere ist.» Die Lage der Dinge, sie war schlicht nur noch peinlich: Die Schweiz, die 1848 mit Frankreich als erster Staat in Europa das Stimm- und Wahlrecht für die Männer eingeführt hatte, verweigerte es den Frauen fast bis als letzter. Vor fünfzig Jahren, am 7. Februar 1971, wurde es endlich von einer Männermehrheit von 65,7 Prozent angenommen.

Die Gründe für die Verspätung der Schweiz sind zahlreich und klingen rückblickend doch fast immer entschuldigend: Die direkte Demokratie, die militärische Ideologie oder auch eine männerbündlerische Kultur können dafür angeführt werden (vgl. «Das Recht abverdienen?» ). Ebenso interessant ist aber die Frage, welche Wirkung die verspätete politische Mitbestimmung der Frauen auf andere Bereiche der Gleichstellung hatte – und wo diese bis heute ein Versprechen geblieben ist.

Nichts geht ohne Druck

Der Politikwissenschaftler Werner Seitz, der während zwanzig Jahren beim Bundesamt für Statistik die Sektion Politik, Kultur und Medien leitete, hat zum Jubiläum des Frauenstimmrechts das Buch «Auf die Wartebank geschoben» veröffentlicht. In dieser gut verständlichen Zusammenstellung der Abstimmungs- und Wahlergebnisse wird schnell klar: Nur wenige Jahre nach 1971 folgte eine eigentliche Kaskade von Vorlagen zur gesellschaftlichen Gleichberechtigung der Frauen.

Diese betrafen den Verfassungsartikel für die Gleichstellung in Gesellschaft, Familie und Arbeit, ein neues Bundesgesetz zum Ehe- und Erbrecht, die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sowie die Einführung einer Mutterschaftsversicherung. Allerdings stiessen die Anliegen weiterhin auf heftige Widerstände. Bei fast allen waren mehrere Anläufe nötig, dauerte es Jahrzehnte, bis sie realisiert wurden. «Auch nach der Einführung des Frauenstimmrechts brauchte es organisierte Druckmittel wie die beiden nationalen Frauenstreiks oder zivilgesellschaftliche Aktivitäten, um die immer noch bestehenden Ungleichheiten zum Thema zu machen», bilanziert Seitz.

So wurde zwar der Gleichstellungsartikel 1981 im ersten Anlauf angenommen; das entsprechende Gesetz, das insbesondere auch die Lohngleichheit statuiert, trat aber erst 1996 in Kraft. Über eine Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch wurde erstmals 1977 abgestimmt, legalisiert wurde dieser erst 2002. Die Mutterschaftsversicherung stand sogar schon seit dem Jahr 1945 in der Verfassung; umgesetzt wurde sie erst sechzig Jahre und vier Volksabstimmungen später – im Jahr 2004. Das letzte Beispiel zeigt auch, dass die Forderungen im Lauf der Zeit reduziert wurden, um endlich eine Mehrheit gewinnen zu können: So sah die erste Initiative zum Mutterschaftsurlaub noch den vollen Lohnersatz vor, Beiträge für Nichterwerbstätige, einen umfassenden Kündigungsschutz und sogar einen Elternurlaub.

Bei den Vorlagen, bei denen neu auch die Frauen mit stimmten, zeigte sich rasch eine Selbstverständlichkeit: Die Frauen sind keine homogene Gruppe; entsprechend waren sie sich längst nicht immer einig. Bei den «klassischen» Gleichstellungsvorlagen, wie Seitz sie nennt, nahmen die Frauen zwar überdurchschnittlich teil und stimmten auch stärker zu. Beim neuen Eherecht gaben sie sogar den Ausschlag für die Annahme. Die Diskussion zum Schwangerschaftsabbruch war hingegen vom konfessionellen Graben geprägt, der über die Jahre schwächer wurde: Die KatholikInnen waren dagegen, die ProtestantInnen dafür. Die Mutterschaftsversicherung wiederum, als Ausbau der sozialen Sicherheit, war stark vom Links-rechts-Schema geprägt.

Fortschritt im Zickzack

Caroline Arni, Professorin an der Universität Basel mit Schwerpunkt Frauen- und Geschlechtergeschichte, teilt das Fazit von Werner Seitz: «Das Stimmrecht hat den Frauen die formelle Mitsprache gebracht. Gleichwohl war die Gleichberechtigung danach kein Selbstläufer; um jedes einzelne Anliegen musste gekämpft werden.» Die gängige Vorstellung, dass ab 1971 längst bekannte gleichstellungspolitische Forderungen wie ein Wäscheberg abgearbeitet worden seien, greife allerdings zu kurz. «Vielmehr hat sich beim Abarbeiten die Waschküche um uns herum verändert», sagt sie im Gespräch.

Auch wenn sich die offizielle Schweiz gerne als Sonderfall inszenierte, stand das Land nie ausserhalb von globalen Entwicklungen. So brachten die neuen feministischen Bewegungen nach 1968 neue Fragen auf. Wie sich bei der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zeigte, ging es dabei im Besonderen um das Verfügungsrecht über den weiblichen Körper. Die Fristenlösung wurde zeitgleich auch in Frankreich und Deutschland diskutiert. Als weiteren entscheidenden Erfolg gegen sexualisierte Gewalt nennt Arni die strafrechtliche Ahndung der Vergewaltigung in der Ehe, die in der Schweiz in den neunziger Jahren beschlossen wurde.

Wie bei diesen Fragen die «alte» und die «neue» Frauenbewegung aufeinanderprallten, zeigte sich 1975 exemplarisch beim vierten Schweizerischen Frauenkongress im Berner Kursaal: Weil der offizielle Kongress die Frage des Schwangerschaftsabbruchs ausklammerte, riefen junge Feministinnen zu einem Antikongress. Aufgrund des Drucks wurde schliesslich auch am offiziellen Anlass eine Resolution für die Fristenregelung erlassen.

Über die Jahre habe sich zudem gezeigt, dass die Vorstellung einer gerechten Teilung der Arbeit zwischen Männern und Frauen eine Illusion geblieben sei, führt Arni aus. «Zwar haben Frauen klassische Männerdomänen erobert; als Professorin und Mutter bin ich selbst ein personalisierter Gleichstellungserfolg.» Die bisherige Frauenarbeit aber, sei es in der Pflege, der Betreuung oder der Reinigung, machten heute nicht die Männer. Vielmehr sei sie unter den Frauen neu verteilt worden. Geleistet werde sie zu grossen Teilen von Migrantinnen, die politisch wiederum keine Mitsprache haben. Hinter der Gleichberechtigung, wie sie nun auch in den bürgerlichen Medien gefeiert wird, verbirgt sich also ein veritabler Klassenkonflikt: Eine Karriere ist für alle Frauen theoretisch möglich – faktisch aber vor allem für jene mit Schweizer Pass.

«Bei der Vorstellung, dass in wahlweise zwanzig oder dreissig Jahren alle Postulate zur Gleichstellung erfüllt sein werden, fühle ich mich als Historikerin deshalb immer etwas als Spielverderberin», sagt Arni. Die Geschichte der letzten Jahrzehnte zeige im Gegenteil, dass Gleichheit stets aufs Neue erkämpft werden müsse. Alte Muster wirkten nach, neue Fragen tauchten auf. Die Geschichte der Gleichberechtigung verläuft nicht auf einer Geraden, sondern im Zickzack.

«Dabei haben sich auch die Begriffe verändert», beobachtet Arni. So wurde in der Schweiz ab 1971 die Rede von der Befreiung der Frauen zunehmend von der Gleichstellung abgelöst. Der Grund war, dass es bei den Kämpfen gegen Diskriminierung um Gleichheit im Recht ging. «In den aktuellen Debatten taucht nun plötzlich der Begriff der Befreiung wieder auf. Da müssen wir hinhören: Welche Erfahrung wird hier zur Sprache gebracht? Vielleicht dass Themen wie sexuelle Belästigung und Gewalt keine Frage der Gleichstellung, sondern der Macht sind.»

Merci, Romandie

Eine Konstante bleibt historisch unverändert, wie ein weiterer Blick in die Statistik zeigt: Ohne die Mehrheiten aus der Romandie und den Städten wäre der gesellschaftspolitische Fortschritt in der Schweiz bis heute ausgeblieben. Die Kantone in der Ost- und der Zentralschweiz, die noch 1971 mehrheitlich gegen das Frauenstimmrecht votierten, lehnen bis heute auch jeden noch so kleinen Schritt hin zur Gleichstellung mehrheitlich ab – im September des vergangenen Jahres selbst zwei Wochen Vaterschaftsurlaub.

Sie bestätigten damit einmal mehr, was Lotti Ruckstuhl, die Präsidentin des Schweizerischen Verbands für das Frauenstimmrecht, einst treffend auf den Punkt brachte: «Die Sonne für das Frauenstimmrecht ging in der Schweiz im Westen auf. Je mehr man nach Osten kam, desto später erschien sie.»

Werner Seitz: «Auf die Wartebank geschoben. Der Kampf um die politische Gleichstellung der Frau in der Schweiz seit 1900». Chronos Verlag. Zürich 2020. 296 Seiten, 38 Franken.