Die wichtigsten Etappen: Das Recht abverdienen?

Nr. 5 –

Das Frauenstimmrecht musste gegen eine militärische Männergesellschaft durchgesetzt werden, die Wohlverhalten und Pflichterfüllung forderte. Kein Wunder, waren zuvorderst Frauen aktiv, die ausserhalb gängiger Beziehungsmuster lebten.

«Die Antworten auf die Fragen des weiblichen Lebens geben zum überwiegenden Teil Männer, wobei sie gerne einen Ton anschlagen, als hätten sie Geisshirten Wunderkuren anzupreisen oder aber Esel auf den rechten Pfad zu zerren.» Iris von Roten, «Frauen im Laufgitter», 1958; Illustration: Katharina Reidy, Coboi

Unter dem Titel «Unterricht in Demokratie. Ein neuer Schweizer Exportartikel» berichtet eine Bildreportage der Illustrierten «Die Woche» im Sommer 1958 über den Besuch von rund zwanzig Studierenden aus dem heutigen Nigeria. 1960 sollte ihr Staat unabhängig werden, deshalb hatte das Schweizerische Hilfswerk für aussereuropäische Gebiete zukünftige Führungskräfte eingeladen, um ihnen eine «Musterdemokratie» vorzuführen. In Zürich besuchten die Gäste ausgerechnet die Rekrutenschule in der Kaserne an der Militärstrasse.

Im Zentrum der Reportage stand ein Handgranatenwurf der in England studierenden Lehrerin Nkaba. Dass der «Exportartikel Demokratie» nach Schweizer Art der jungen Nkaba die politischen Rechte verweigern würde, war keiner Reflexion wert, ebenso wenig, dass sie im neuen Nigeria ganz selbstverständlich das aktive und passive Wahlrecht erhalten würde – im Gegensatz zu Frauen in der Schweiz. Stattdessen: paternalistische Kommentare über den Handgranatenwurf. Der Beitrag ist symptomatisch für die Selbstgefälligkeit und Überheblichkeit der Schweiz der fünfziger Jahre, die neben der Haltung gegenüber Afrika in kaum einem anderen Thema stärker und unreflektierter zum Ausdruck kam als in der Frage des Frauenstimmrechts.

Ein idealisiertes Bild

Das Recht auf staatsbürgerliche Partizipation wurde wie in den Jahrzehnten zuvor mit der Verknüpfung von Wehrpflicht und Stimmrecht begründet. Die enge Verknüpfung von Staatsbürger und Soldat war in den fünfziger Jahren zu einem eigentlichen Mythos erhöht worden. Die politische Annäherung an das nationalsozialistische Deutschland im vergangenen Krieg blieb dadurch vertuscht. Die Schweiz sei, so das Narrativ, dank des unerschütterlichen Wehrwillens der Milizsoldaten vom Ersten wie vom Zweiten Weltkrieg verschont geblieben. Mit dem Verweis auf die Tradition der Landsgemeinde, an der die Männer mit der Waffe in der Hand abstimmten, wurde die Exklusion der Frauen von den staatsbürgerlichen Rechten sogar positiv konnotiert.

Das idealisierte Bild der Schweiz als Hort der Demokratie diente so der Übertünchung der stossenden Diskriminierung der Frauen. Sie war in ebendiesen fünfziger Jahren umso offensichtlicher, als mit Ausnahme von Liechtenstein und Portugal inzwischen überall in Europa Frauen als Staatsbürgerinnen mit vollen Rechten galten. Der Schweizerische Verband für das Frauenstimmrecht stellte diese Tatsache mit einem eindrucksvollen Plakat zur Schau: Die Karte mit der Schweiz als schwarzer Insel in der Mitte Europas erweckte allerdings keine Scham, sondern Missfallen.

Der Bundesrat kritisierte das Plakat selbstgerecht als «eine allzu vereinfachende Betrachtungsweise, die sehr wesentliche Gesichtspunkte ausser Betracht» lasse. Nicht nur sei in der Schweiz der demokratische Gedanke am längsten verankert, sondern es werde hier eben auch über Sachgeschäfte abgestimmt. Daher werde das fehlende Frauenstimmrecht «weit mehr aufgewogen durch die Vertiefung unserer Demokratie und durch die Intensität ihrer Betätigung», schrieb er 1957 in seiner Botschaft an das Parlament zur Einführung des Frauenstimmrechts.

Der Auslöser der ersten Abstimmung

Im selben Jahr hatte Katharina Zenhäusern als erste Schweizerin, die einen Stimmzettel in die Urne warf, weit über die Schweizer Grenzen hinaus mediales Aufsehen erregt. Der Urnengang der Frauen aus dem kleinen Walliser Bergdorf Unterbäch war das Resultat eines Aufstands von Frauenrechtlerinnen, die nicht akzeptierten, dass ihnen der Staat weitere Pflichten aufbürden wollte, ohne Rechte zu gewähren. Dabei wendeten sie die Verbindung von Wehrpflicht und Stimmrecht zu ihren Gunsten. Zur Abstimmung kam nämlich eine Vorlage, bei der für die Schweizer Frauen ein obligatorischer Zivildienst unter der Ägide der Armee eingeführt werden sollte, um gegen einen Angriff der kommunistischen Sowjetunion gewappnet zu sein.

Weil sie die Vorlage stark tangierte, wollten die Frauen an der Abstimmung teilnehmen. Sie forderten, den Begriff «Schweizer» im Sinne des generischen Maskulinums auf Frauen auszudehnen. Das Prozedere sei höchst einfach: Die Gemeinden sollten die Frauen ganz einfach ins Stimmregister ihrer Wohngemeinde aufnehmen. Diese Neuinterpretation von «Schweizer» vertrat neben dem schweizerischen Frauenstimmrechtsverband auch die Juristin Iris von Roten, Ehefrau von Peter von Roten. Dieser hatte als Nationalrat bereits früher mit ironischem Unterton für diese Interpretation plädiert, da juristisch die Bundesverfassung nur den Begriff «Volk» und nicht «Männerkollektiv» kenne.

Die Unterwalliser Lehrerinnen Denise Paccolat und Renée de Sépibus waren die treibenden Kräfte dieses historischen Urnengangs. Mit einem flammenden Aufruf an die Walliserinnen und die Gemeindebehörden hatten sie die Teilnahme an der Abstimmung eingefordert. In mehreren Kantonen würden sich Frauen in die Stimmregister eintragen lassen. «Nous participerons aussi à cette action. Debout, Valaisannes, pour la conquête de nos droits!»

Weil die kantonalen und eidgenössischen Behörden dieses Vorgehen ablehnten, ermöglichten neben Unterbäch nur gerade sechs weitere Gemeinden den Frauen die Teilnahme an der Abstimmung. Dennoch bewog der von einer breiten Allianz von Frauenorganisationen getragene Protest bereits 1956 den Bundesrat, eine eidgenössische Vorlage zum Frauenstimmrecht auszuarbeiten, die 1959 zur Abstimmung kam.

Anachronistisch und frauenverachtend

Eine erste eidgenössische Vorlage war bereits Anfang der fünfziger Jahre als Antwort auf eine parlamentarische Eingabe erwogen worden. In seiner Berichterstattung stellte der Bundesrat 1951 fest, das Frauenstimmrecht sei einzig über eine Partialrevision der Verfassung einzuführen, die Zeit für eine solche Abstimmung sei allerdings noch nicht reif. Ein absurdes, ja anachronistisches Argument – als ob eine politische Entscheidung entsprechend einem organisch verlaufenden Reifeprozess erfolgt. Effektiv kaschierte der Verweis auf die ungenügende Reife, dass die Mehrheit der Männer im Parlament und der Regierung nicht willig waren, einen Teil ihrer Macht abzugeben.

Wie schon in den Jahrzehnten zuvor traten in den fünfziger Jahren einzig die Sozialdemokraten, die Kommunisten und der Landesring von Migros-Gründer Gottlieb Duttweiler für das Frauenstimmrecht ein. Ebenso dezidiert dagegen stellten sich die Bürger-, Gewerbe- und Bauernpartei (BGB, heute SVP) und die Katholisch-Konservative Partei (KK, heute «Die Mitte»). So bekämpfte der katholisch-konservative Karl Wick bereits 1945 wortstark das Frauenstimmrecht mit dem Argument: «Man kann einen Staat auch zu Tode demokratisieren.» Wohl das extremste Votum äusserte 1951 der rechtsextreme BGB-Nationalrat Eugen Bircher: «Die Frau, dieser Knalleffekt der Natur, (…) steht in ihrer anatomisch-geschichtlichen Entwicklung näher dem Kinde als dem Mann.»

Wenig nachvollziehbar war die Haltung der freisinnigen Partei, die – mit Ausnahme einiger klarer Frauenstimmrechtsvertreter insbesondere aus der Romandie – 1951 analog zum Bundesrat noch urteilte, eine Abstimmung sei verfrüht. Nur fünf Jahre später erachtete sie die Zeit dafür als reif. Auch der katholisch-konservative Bundesrat Philipp Etter plädierte nun für eine Abstimmung, obwohl er sich wie schon in den dreissiger Jahren weiterhin als fundamentaler Gegner des Frauenstimmrechts auszeichnete. Es handle sich «um eine Zersetzungserscheinung auf Grund einer Überbewertung des Politischen und Staatlichen zu Lasten höherer menschlicher und vor allem fraulicher Werte». Vom Urnengang erhoffte er sich, wie viele Gegner, die im Parlament für ein Ja zur Partialrevision votierten, dass damit das «Problem vom Tisch» sei, es endlich «Ruhe» gebe.

Die Ablehnung durch eine Zweidrittelmehrheit der stimmenden Männer schien der Strategie dieser Gegner recht zu geben, aber die von ihnen erhoffte Ruhe kehrte damit nicht ein. Der entscheidende Durchbruch war geschafft: In den Kantonen Waadt, Genf und Neuenburg überwog das Ja. Die Waadt nahm gleichentags das kantonale Stimm- und Wahlrecht an: In der Romandie gingen Frauen ab jetzt an die Urne, wurden in Ämter gewählt. Das war der Anfang vom Ende des Sonderfalls.

Die grosse Verweigerung

Entgegen dem Sonderfalldiskurs hatten Frauen und wenige Männer in der Schweiz bereits seit den 1830er Jahren die Meinung vertreten, Frauen und Männern kämen als Menschen die gleichen Rechte zu. Ja, die erste internationale Frauenassoziation wurde 1868 in Genf von Marie Goegg-Pouchoulin mitbegründet. Die Bündner Aristokratin Meta von Salis forderte nur wenige Jahre später in der «Zürcher Illustrierten» das volle Stimm- und Wahlrecht für Frauen.

Auch die sich um die Jahrhundertwende konstituierenden schweizerischen Frauenrechtsverbände verlangten die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Belangen. Der Arbeiterinnenverband verpflichtete 1912 die Genossen, sich jederzeit und überall für das Frauenstimmrecht einzusetzen. So fand das Frauenstimmrecht Eingang in den Forderungskatalog des landesweiten Generalstreiks von 1918, auf dem prominenten zweiten Platz.

Dank des Landesstreiks kam das Frauenstimmrecht erstmals explizit im Schweizer Parlament zur Sprache. Doch trotz des Telegramms von Emilie Gourd, der Präsidentin des Schweizerischen Verbands für Frauenstimmrecht, an den Bundesrat, er solle diese Forderung umgehend umsetzen, sahen sich weder die Regierung noch das Parlament bemüssigt, sich mit der Forderung zu beschäftigen. Und der Bundesrat tat es auch bis gegen Ende des Zweiten Weltkriegs nicht. Vielmehr schubladisierte er die diesbezüglichen Motionen, ebenso die 1929 von rund 80 000 Männern und 170 000 Frauen unterzeichnete Petition. Diese forderten das Frauenstimmrecht mit der rhetorisch mehrfach wiederholten Frage: «Ist es gerecht, dass …?». Vergeblich.

Die Ausgrenzung der Unverheirateten

Weder der Verweis auf die Menschenrechte erwies sich über die Jahre als wirksam noch die von Deutschschweizer Frauenrechtlerinnen vorgebrachte Legitimierung der politischen Gleichstellung durch ihre für Staat, Familie und Gesellschaft erbrachten Leistungen: Pflichterfüllung als Vorleistung von Rechten.

In Text und Plakatsprache band sowohl die befürwortende als auch die ablehnende Argumentation die Frauen auf Männer und Familie zurück. Politisierende Frauen vernachlässigen die Kinder, die Parteien ziehen die Frauen aus dem heilen Reich der Familie in die schmutzige Welt politischer Händel, Frauen können sich über ihre Ehemänner, Söhne und Brüder einbringen, so die Gegenstimmen. Frau und Mann arbeiten im Alltag, ob in Gewerbe oder in der Familie, zusammen, sollen daher auch gemeinsam stimmen, so die Befürworter. Ausgeklammert blieb dabei, dass dieses Zusammenarbeiten auf gesetzlich zementierter Ungleichheit basierte: dem Ehe-, Steuer- und bäuerlichen Recht.

Mit Ausnahme eines Plakats zur kantonalen Abstimmung 1920 in Basel-Stadt von der Grafikerin Dora Hauth-Trachsler und zweier Plakate der kommunistischen PdA aus den fünfziger Jahren verwiesen auch die befürwortenden Plakate nie auf Frauen als freie, unabhängige Subjekte, denen das Stimmrecht per se zustehe. Diese einseitige Sicht auf die Frauen als Teil der Familie – ob im befürwortenden oder ablehnenden Sinn – grenzte alle Frauen aus, die nicht in heteronormativen Verhältnissen lebten.

Es schien ausserhalb der Vorstellungskraft, dass Frauen sich freiwillig für ein Leben ohne Mann und Kinder entscheiden, den Beruf einer Familie vorziehen oder ganz bewusst ein Leben mit anderen Frauen wählen. Nur im Setting eines Zusammenlebens von Frauen gab es keine rechtlich definierte Hierarchie. Ein egalitäres Verhältnis war im heteronormativen Setting auch nach der Einführung des Frauenstimmrechts weder rechtlich noch in den alltäglichen Praktiken verankert. Selbst gegen das auf dem Grundsatz der Partnerschaft basierende neue Eherecht wurde auf Initiative von Christoph Blocher 1985 das Referendum ergriffen – und wäre es nach der Mehrheit der Männer an der Urne gegangen, wäre heute noch der Ehemann das Oberhaupt der Familie. Das Ja zum neuen Eherecht: ein klarer Sieg der Frauen.

Nicht wenige Frauenrechtlerinnen wählten einen egalitären Lebensentwurf als Partnerin einer Frau, von der Bündnerin Meta von Salis über die Waadtländerin Antoinette Quinche bis zur Zürcherin Emilie Lieberherr. Mit ihrer 1969 auf dem Bundesplatz skandierten Parole «Frauenrecht – Menschenrecht» brachte sie die Forderung nach einem Ende der Diskriminierung ohne Wenn und Aber auf den Punkt. Die von ihr angeführte Demonstration von rund 5000 Frauen im März 1969 richtete sich gegen das Ansinnen des Bundesrats, die Europäische Menschenrechtskonvention mit Vorbehalt, das heisst ohne Frauenstimmrecht, zu unterzeichnen. Sie machte Regierung und Parlament Beine – vorab wegen des negativen Images im Ausland.

An der auf den 7. Februar 1971 angesetzten zweiten Abstimmung über das Frauenstimmrecht legten zwei Drittel der Männer ein Ja in die Urne. Doch je weiter von der Romandie entfernt, umso deutlicher überwog das Nein: ein Muster, das die Schweiz in Fragen der Verweigerung von Grundrechten bis heute prägen sollte.

Langlebige Muster der Exklusion

Dies zeigt sich im Verhältnis zu Personen ohne Schweizer Pass, ob Sans-Papiers, Asylsuchende, hier Geborene oder Zugewanderte. Während Sans-Papiers in Genf dank der «Opération Papyrus» zu einem rechtlich anerkannten Status kommen können, stossen sie in der Ost- und Innerschweiz immer stärker auf eine Politik der Härte. Da in der Schweiz die Gemeinden über den Zugang zur StaatsbürgerInnenschaft entscheiden, zeigen sich in dieser Frage ähnliche Strukturen, von Sensibilität für die Grundrechte nicht zu reden.

Dass unter dem Stichwort «Integration» die Bewerbenden in einem oft entwürdigenden Verfahren ihre Berechtigung auf Inklusion durch willkürlich definierte Vorleistungen zu beweisen haben, erweckt Erinnerungen an den von Frauen erwarteten Verweis auf vorangehende Pflichterfüllung. Im Gegensatz dazu steht eine Inklusion, die auf den Menschenrechten baut: Das Jubiläumsjahr «50 Jahre Frauenstimmrecht» ist der stimmige Anlass zur Reflexion.

Elisabeth Joris (75) hat die Frauen- und Geschlechtergeschichte in der Schweiz massgeblich geprägt. 1994 veröffentlichte sie mit Heidi Witzig die bis heute inspirierende Quellensammlung «Frauengeschichte(n)».