Kulturprekariat: Höchstleistungen zu Tiefstlöhnen

Nr. 25 –

Der Shutdown während der Pandemie hat gezeigt: Kulturschaffende leben finanziell am Abgrund. Dazu gibt es jetzt Zahlen: Mehr als 60 Prozent schlagen sich mit weniger als 40 000 Franken pro Jahr durch, vielen droht Altersarmut.

«Ich bin privilegiert», sagt Gian Sax*. Er könne sich ausschliesslich auf seine Kunst konzentrieren und davon leben. Anders als viele Kulturschaffende müsse er nicht zusätzlich einem Brotverdienst nachgehen. Sax ist Schauspieler, 42 Jahre alt und tritt seit rund zwanzig Jahren auf der Bühne auf. Mit einer Duoformation hat er sich einen Namen gemacht. Seine Stücke zeigt das Duo vor allem auf Schweizer Kleinbühnen, selten auch in Deutschland. Hinzu kommen massgeschneiderte Programme für Firmen – eine private Aufführung oder ein extra ausgearbeitetes Programm zu einem vorgegebenen Thema. Solche Galaaufträge sind finanziell interessanter. Insgesamt machen sie etwa ein Drittel von Sax’ Einkommen aus, zwei Drittel stammen von den öffentlichen Auftritten. Alles in allem habe er etwa 100 bis 130 Auftritte pro Jahr, sagt Sax. Hinzu kommen Förderbeiträge für Produktionen. Ihm bleibt ein Nettoeinkommen von rund 50 000 Franken pro Jahr.

Gian Sax ist tatsächlich privilegiert. Im Auftrag des Vereins Suisseculture Sociale und der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia hat das Forschungsbüro Ecoplan eine Studie durchgeführt. Sie deckt die drei Jahre vor der Pandemie ab und zeigt: Sechzig Prozent der Kulturschaffenden leben mit einem Gesamteinkommen von weniger als 40 000 Franken netto pro Jahr, dies bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 45 Stunden. Die Daten wurden in einer Onlineumfrage im Umfeld der Kulturverbände erhoben. 1500 Kulturschaffende waren beteiligt, also etwa zehn Prozent der gemäss Suisseculture Sociale 10 000 bis 15 000 Kulturschaffenden in der Schweiz. «Der Wert hat sich verschlechtert», sagt Präsidentin Nicole Pfister Fetz. Bei der letzten Erhebung vor fünf Jahren erzielten noch fünfzig Prozent der Kulturschaffenden ein Einkommen über dieser Schwelle; sie entspricht einem monatlichen Lohn von netto rund 3000 Franken.

Keine Reserven

Damit zählt ein Grossteil der Kulturschaffenden in der Schweiz trotz hohem Arbeitseinsatz zum Prekariat. Zum Vergleich: Der Bruttomedianlohn beträgt rund 6500 Franken pro Monat, die Hälfte der erwerbstätigen Menschen in der Schweiz verdienen also mehr als diese Summe. Das Existenzminimum ist in der Schweiz unterschiedlich definiert. Wer von der Sozialhilfe lebt, erhält als Einzelperson in manchen Kantonen knapp 1000 Franken pro Monat, Miete, Krankenkasse und Gesundheitskosten werden mit Auflagen übernommen. Bei RentnerInnen mit Ergänzungsleistungen wird von einem allgemeinen Lebensbedarf von 1634 Franken ausgegangen.

Die Studie legt den Fokus auf das Thema, das die Pandemie brutal ans Licht gebracht hat: Die meisten Kulturschaffenden haben keine Reserven, viele sind sozial kaum abgesichert, weder kurzfristig noch hinsichtlich Altersvorsorge. Das liegt an den tiefen Einkommen, aber auch an den komplizierten Einkommenssituationen mit oft mehreren kleinen, sozialversicherungstechnisch unterschiedlich behandelten und häufig wechselnden Arbeitsverhältnissen. Auch diesbezüglich ist Sax privilegiert: Er ist selbstständig erwerbend und zahlt nicht nur in die AHV ein, sondern auch in die Pensionskasse. Er hat eine Unfallversicherung und auch eine minimale Krankentaggeldversicherung, die im Notfall wenigstens die Miete decken würde. «Aber ich bin wahrscheinlich nicht repräsentativ», sagt er.

Marianne Häuser* hat eine sogenannt atypische Arbeitssituation – wie sie paradoxerweise für viele Kulturschaffende typisch ist. Sie arbeitet einerseits als Dozentin an mehreren Institutionen. Eines ihrer Engagements ist fix mit regelmässigen Einsätzen im Lauf des Semesters, die anderen sind Workshops je nach Bedarf. Für den Unterricht ist sie angestellt, die Schulen rechnen jedoch nur Beiträge für die AHV ab; die Beitragsschwelle für die zweite Säule erreicht Häuser mit ihren Kleinstpensen nicht. Ihre künstlerische Arbeit umfasst Schreibaufträge, Theaterstücke, Inszenierungen, Kolumnen, Texte, Lesungen in unterschiedlichen Branchen. Ihr Einkommen aus dieser Tätigkeit rechnet sie als Selbstständige selber ab. Je nach Engagement übernimmt manchmal auch ein Auftraggeber diesen Part, zahlt wegen der kleinen Beträge aber nur in die AHV ein.

Häuser ist 48. Sie sagt, sie sei sich bewusst, dass sie sich um ihre Altersvorsorge kümmern müsse. Es gebe schon Instrumente, aber ihr Berufsbild sei äusserst komplex und allein schon anstrengend genug. Auf Behördenseite fehlten oft Wissen und Verständnis für ihre Arbeitssituation, und der administrative Aufwand sei hoch. Deshalb schiebe sie das Thema vor sich her. «Lieber stecke ich meine Energie in meine Arbeit.»

Keine richtige Arbeit?

Die Studie zeigt aber auch: Nur 70 Prozent der selbstständig erwerbenden Kulturschaffenden zahlten in den untersuchten drei Jahren überhaupt Beiträge an die AHV, IV und EO, und mit 86 Prozent noch nicht einmal alle unselbstständig erwerbenden. Zum einen ist es nicht so leicht, die Anerkennung als selbstständig erwerbend zu erhalten. Für den Kulturbetrieb typische Arbeiten, etwa ein Soloauftritt als Musiker, eine Lesung oder die Teilnahme an einem Podium, werden in der Branche als selbstständig erwerbend abgerechnet, bei der AHV aber nicht unbedingt. Zum anderen: Wer ein Einkommen unter 2300 Franken pro Jahr und ArbeitgeberIn erreicht, muss die Abrechnung von AHV-Beiträgen aktiv beantragen. Kleinstpensen bei verschiedenen ArbeitgeberInnen sind in der Kulturbranche keine Seltenheit. Aber: Lücken in den AHV-Beitragsjahren haben eine gravierende Auswirkung auf die Höhe der Rente.

Es brauche mehr Information und Beratung, sagt Nicole Pfister Fetz von Suisseculture Sociale. Kulturschaffende müssten zudem lernen, über Geld zu reden. Sie arbeiteten mit grosser Leidenschaft, doch in der Gesellschaft sei die Vorstellung, Kunst mache vor allem Spass und sei keine richtige Arbeit, noch weitverbreitet. «Wenn Fördergelder mit der Bedingung verbunden sind, dass Kulturschaffende Sozialversicherungsbeiträge entrichten und angemessen entlöhnt werden, ist das ein starker Hebel», sagt Pfister Fetz.

Verbindliche Richtlinien

Die aktuelle Kulturbotschaft des Bundes hält bereits fest: Ab diesem Jahr knüpfen Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia ihre Finanzhilfen an die Bedingung, dass die Honorarrichtlinien der Branchenverbände eingehalten werden. Zudem brauche es neue Lösungen bei den Sozialversicherungen für tiefe Einkommen und komplexe Arbeitsverhältnisse auch in anderen Branchen, sagt Pfister Fetz. Viele Kulturschaffende entscheiden sich bewusst dagegen, in die zweite Säule einzuzahlen. Sind die Beiträge zu niedrig, lohnt es sich nicht, die Rente ist zu klein, und sie werden im Alter trotzdem auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein.

So zum Beispiel Lucrezia Franco*. Die sechzigjährige Tänzerin wurde nach New York und China eingeladen, hat aber jahrelang mit einem Einkommen zwischen 35 000 und 45 000 Franken gelebt. Seit fünf Jahren führt sie ihre eigene Schule. Stolz sagt sie: «Heute habe ich ein Einkommen von 90 000 Franken.» Sie erreicht bald das Pensionsalter, wird aber weiterarbeiten. Jetzt noch in die zweite Säule einzuzahlen lohne sich nicht, sagt sie. «Die Schule ist meine Altersvorsorge.» Bedingung ist allerdings, dass sie weiterarbeiten kann.

* Namen geändert.