Antiterrorgesetz PMT: Haarsträubende Verschärfungen

Nr. 42 –

Kaum hat die Stimmbevölkerung diesen Juni das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) angenommen, sind bereits die nächsten Verschärfungen auf dem Weg: Letzte Woche hat die bürgerliche Mehrheit in der nationalrätlichen Sicherheitskommission einen Vorstoss von SVP-Hardliner Mauro Tuena gutgeheissen, der für sogenannte Gefährder:innen Präventivhaft vorsieht. Bei der parlamentarischen Beratung des PMT war der Vorschlag noch verworfen worden, weil er gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst – für die Vertreter:innen von SVP, FDP und Mittepartei offenbar kein Problem.

Dass die Bürgerlichen die Grundrechte für vernachlässigbar halten, zeigte ein weiterer Kommissionsbeschluss: Sie lehnten eine Initiative von Grünen-Nationalrätin Marionna Schlatter ab, die eine Präzisierung der Terrordefinition im PMT forderte, um auszuschliessen, dass politischer Aktivismus als Terror verfolgt werden kann. Im Abstimmungskampf hatte Justizministerin Karin Keller-Sutter stets behauptet, das PMT komme nur in Verbindung mit Gewalttaten zur Anwendung – im Gesetz selbst ist davon allerdings keine Rede. Auch die Kommission stellte nun fest, die Vorlage solle «gerade die Verfolgung von gewaltfreien terroristischen Aktivitäten ermöglichen».

Weiter an Verschärfungen geschraubt wird auch andernorts: Ende Juni schickte der Bundesrat eine Verordnung zum PMT in die Vernehmlassung. Von der Öffentlichkeit unbeachtet, wurde darin etwa die Echtzeitüberwachung von «Gefährder:innen» festgelegt. Zudem soll das Bundesamt für Polizei die Daten erheben und bearbeiten dürfen – und zugleich selbst kontrollieren, dass damit kein Missbrauch betrieben wird. Für die Gewaltenteilung ein Fiasko.

Noch bevor das PMT zur Anwendung kommt, wollen Bürgerliche und die «Law and Order»-Justizministerin bereits härtere Gesetze. Es geschieht also genau das, wovor Kritiker:innen stets gewarnt haben: dass Prävention nie präventiv genug sein kann. Dieser Logik folgend, ist in Zukunft leider mit weiteren grundrechtlich fragwürdigen Massnahmen zu rechnen.