Grundrechte: Das gefährlichste Gesetz der Schweiz

Nr. 49 –

Mit dem neuen Antiterrorgesetz könnten Unschuldige eingesperrt werden. Wie die Schweiz in Sachen Repression zur Vorreiterin wurde – und warum das Referendum dringend nötig ist.

Nichts getan und trotzdem dran: Für die Anwendung des neuen ­Antiterrorgesetzes reicht es, wenn die Polizei jemanden für gefährlich hält.

Dass der dschihadistische Terror früher oder später auch die Schweiz erreichen würde, davor warnen die Behörden schon lange. Diesen Herbst nun stuften Nachrichtendienst und Polizei gleich zwei Attacken als «mutmasslich terroristisch motiviert» ein: Im September erstach ein Mann im waadtländischen Morges einen Gast eines Kebabimbisses; vergangene Woche dann griff eine 28-Jährige in Lugano zwei Frauen an.

Zwar galten die AngreiferInnen in beiden Fällen als psychisch labil und waren deshalb auch in Behandlung, was die Einstufung ihrer Taten als «mutmasslicher Terror» vorschnell erscheinen lässt. Bekannt ist allerdings, dass sich beide schon früher wegen dschihadistischer Umtriebe im Visier der Behörden befunden hatten. Gemeinsam ist den Attacken aber noch etwas anderes: Sie riefen umgehend die Law-and-Order-Fraktion auf den Plan.

Nach der Gewalttat von Lugano etwa ertönte laut der Ruf nach härteren Strafen und mehr Überwachung, die SVP forderte gar eine Sondersession. Dabei ist es erst wenige Wochen her, dass das Parlament eine entsprechende Vorlage verabschiedete – eine, die in ihrer Härte europaweit ihresgleichen sucht: das «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus», kurz PMT, das der Nationalrat am 25. September mit 112 zu 84 und der Ständerat mit 33 zu 11 Stimmen annahm. Es stellt durch seine schwammige Formulierung selbst eine Gefahr für den Rechtsstaat dar.

Mit dem PMT erhält die Polizei weitreichende Möglichkeiten, präventiv gegen Menschen vorzugehen, die sie für gefährlich hält – von Fussfesseln, Wegweisungen und Rayonverboten für Kinder ab zwölf Jahren bis zu Hausarrest für Personen ab fünfzehn Jahren. Nötig ist dafür nichts weiter als die Annahme, dass jemand gefährlich sei. Es ist ein Gesetz, dessen bedrohliches Potenzial der Uno-Experte für Folter, Nils Melzer, so beschrieb: «Was die Schweiz dann noch von einem repressiven Polizeistaat trennt, ist unser Vertrauen auf den gesunden Menschenverstand der Behörden.»

Eine eigene Strategie

Die Geschichte des neuen Antiterrorgesetzes ist geprägt von fadenscheinigen Argumenten und einer fatalen Vorstellung: dass bloss präventive Repression gegen vermeintlich gefährliche Personen für mehr Sicherheit sorgt – und dass der Wunsch nach dieser Sicherheit Abstriche bei der Freiheit des Einzelnen rechtfertigt. Es ist eine Logik, die sich in den letzten zwanzig Jahren fest etabliert hat.

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 befinden sich die USA und mit ihnen diverse europäische Staaten im «Krieg gegen den Terror». In dieser Zeit sind vielerorts Gesetze entstanden, die den Ausnahmezustand verstetigen und die Grundrechte einschränken – eine Entwicklung, deren wohl bekanntestes Symbol das Gefangenenlager Guantánamo ist, in dem Personen ohne Gerichtsurteil jahrelang interniert werden.

Im September 2015 – im Jahr der dschihadistischen Anschläge auf die Redaktion der Satirezeitschrift «Charlie Hebdo» und den Nachtclub Bataclan in Paris – präsentierte auch die Schweiz ihre Antiterrorstrategie. «Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit soll gewahrt und im Zweifelsfall die Freiheit höher gewichtet werden», schrieb der Bundesrat damals. Dass später das Gegenteil Realität wurde, hat auch viel mit der sogenannten Schaffhauser IS-Zelle zu tun.

Der Fall sorgte zwischen 2014 und 2017 für Schnappatmung in Amtsstuben und Redaktionen: Die Bundesanwaltschaft warf mehreren irakischstämmigen Männern vor, einen Anschlag geplant zu haben, konnte dies aber nie beweisen. Verurteilt wurden sie dann für die «Beteiligung und Unterstützung einer kriminellen Organisation»; die Belege für entsprechende Onlineaktivitäten lieferte die Überwachung der Männer. Nach Verbüssung ihrer Strafe kamen die Männer frei. Die Polizei hielt sie zwar weiterhin für «gefährlich», konnte sie aber weder weiter inhaftieren noch ausschaffen.

Potenziell alle betroffen

Geprägt von dieser Debatte, schickte der Bundesrat Ende 2017 seinen Entwurf für ein «Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus» in die Vernehmlassung. Später begründete FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter die Notwendigkeit dieses Gesetzes mit dem Fall aus Schaffhausen. Und während seitens der Kantone sogar der Ruf nach einer Präventivhaft für «Gefährder» laut wurde, fanden die kritischen Stimmen der NGOs und RechtsexpertInnen in der Botschaft des Bundesrats kaum Beachtung.

Auch im Parlament stiess das Gesetz auf wenig Widerstand – und das trotz seiner vielen problematischen Punkte: Fragwürdig ist neben den Massnahmen selbst, die Raum für Willkür eröffnen und teilweise der Europäischen Menschenrechts- sowie der Uno-Kinderrechtskonvention widersprechen, dass es für ihre Anordnung bis auf den Hausarrest keiner richterlichen Überprüfung bedarf. Ebenso problematisch ist aber auch die äusserst schwammige Definition einer «terroristischen Aktivität». Demnach reicht es bereits aus, dass jemand «Furcht und Schrecken» verbreitet, was auch immer das heissen mag. Ob Klimaaktivistin oder Politiker – potenziell ist jedeR betroffen.

Mit anderen Worten: Das neue Antiterrorgesetz erlaubt es, Menschen einzusperren, die keine Straftat begangen haben. Und eine Mehrheit im Parlament findet, dass das kein Problem sei.

Dass manchen die Tragweite des Gesetzes nicht bewusst gewesen sein könnte, ist dabei nicht anzunehmen. Denn die Kritik am PMT war so laut wie zahlreich. Neben einer breiten NGO-Koalition intervenierte im Mai der Europarat, und auch mehrere SonderberichterstatterInnen der Vereinten Nationen warnten eindringlich vor dem Gesetz: Die Vorlage verstosse nicht nur gegen die Menschenrechte, sie schaffe auch einen «gefährlichen Präzedenzfall» für die Unterdrückung politischer Opposition.

Später baten auch noch über sechzig der renommiertesten Schweizer RechtsprofessorInnen das Parlament, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Die Warnungen und Bitten verhallten ohne Wirkung: Während das Augenmerk der Öffentlichkeit auf die Bewältigung der Coronapandemie gerichtet war, wurde das PMT am 25. September vom Parlament verabschiedet.

Die letzte Chance

In dem seit zwei Jahrzehnten andauernden «Krieg gegen den Terror» nimmt die Schweiz in Europa damit eine Spitzenrolle ein – zumindest, was die Repression angeht. Das vielleicht Tragischste daran: Gegen den Terror schützt das Gesetz nicht. Denn schon heute stehen den Behörden umfangreiche Massnahmen gegen Personen zur Verfügung, die eine terroristische Tat planen oder Teil einer Terrorgruppe sind. Für eine solche Beteiligung etwa wurden die Mitglieder der «Schaffhauser Zelle» verurteilt. Auch der Täter von Morges sass mehrere Jahre in Untersuchungshaft. Doch ohne die Einsicht, dass marginalisierte junge Leute die Begleitung durch SozialarbeiterInnen statt Kriminalisierung brauchen, nützen auch die repressivsten Gesetze nichts.

Entsprechend ist das PMT Ausdruck einer gefährlichen Logik: Um potenzielle Gefahren zu identifizieren, wird immer mehr Überwachung gefordert. Doch je mehr die Behörden überwachen, desto mehr Bedrohungen machen sie aus, was wiederum nach noch mehr Massnahmen ruft. Auf der Strecke bleiben dabei die Grundrechte – und damit letztlich die Freiheit, die der Bundesrat zu Beginn so hoch gewichten wollte.

Dass es hundertprozentige Sicherheit ohnehin nicht gibt, gestand kürzlich selbst Nicoletta della Valle ein – als Leiterin des Bundesamts für Polizei die Chefin jener Behörde, der das PMT nun so weitreichende Möglichkeiten gibt. Die Diskussion um präventive Gefahrenabwehr dürfte allerdings nicht abgeschlossen sein: Im Oktober haben mehrere Jungparteien gegen das neue Antiterrorgesetz das Referendum ergriffen. Es ist die letzte Chance, das Ruder herumzureissen.

Unterschreiben!

Knapp vierzig Tage bleiben den InitiantInnen des Referendums «Nein zum Willkürparagraph» . Doch in Zeiten der Pandemie ist das Sammeln dafür schwierig: Zusammengekommen sind erst rund 13 000 der benötigten 50 000 Unterschriften. Die WOZ hat die Entstehung des PMT von Anfang an eng begleitet und stets vor dessen fatalen Folgen für den Rechtsstaat gewarnt. Der aktuellen Ausgabe liegen deshalb die Referendumsbögen bei – mit einer Bitte: Sprechen Sie mit Ihren Bekannten über das Gesetz. Und sorgen Sie mit Ihrer Unterschrift dafür, dass die Stimmbevölkerung über dessen Tauglichkeit befinden kann.