CO2-Übergangsgesetz: Zeitspiel auf Kosten des Klimas

Nr. 49 –

Mitte Juni lehnten die Stimmenden die Totalrevision des CO2-Gesetzes zu 51,6 Prozent ab. Bis auf Weiteres gilt also das CO2-Gesetz von 2011. Einige Massnahmen darin laufen allerdings Ende dieses Jahres aus, darunter die Verpflichtung von Unternehmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen. Diese Lücke mit einem Übergangsgesetz (befristet bis 2024) zu schliessen, ist auf jeden Fall sinnvoll.

Die Ausgangslage ist – wissenschaftlich – unbestritten: Um die laufende Erderwärmung so zu begrenzen, dass katastrophale Zustände auf weiten Teilen unseres Planeten verhindert werden, braucht es zwingend Klimaneutralität, und zwar so schnell wie möglich. Das heisst in erster Linie eine massive Reduktion der Treibhausgasemissionen, indem man etwa aufhört, Kohle, Öl und Gas zu verbrennen.

Noch steht im Parlament die Schlussabstimmung zum CO2-Übergangsgesetz an, die Annahme dürfte eine reine Formsache sein, zumal auch die Grünen und die SP voll dahinterstehen. Fatalerweise ist die Vorlage ein klimapolitischer Bremsklotz. Das zeigt sich exemplarisch bei der Kompensationspflicht für die Importeure fossiler Treibstoffe: Diese dürfen sich ihre CO2-Kompensationsprojekte, die von 2013 bis 2020 erfolgten, an das Kompensationsziel von 2021 bis 2024 anrechnen lassen. Somit fehlt jeglicher Anreiz, inländische Klimakompensationsprogramme wie den Ausbau von Fernwärmenetzen oder Biogasprojekten zu starten. Genau das wäre aber zwingend nötig, um künftig auch die Inlandemissionen wesentlich zu senken, statt Kompensationsprojekte im Ausland umzusetzen (vgl. WOZ Nr. 51/2020 ).

Das CO2-Übergangsgesetz mag befristet sein, dennoch geht im Kampf gegen die Erderwärmung wertvolle Zeit verloren. Die tatsächliche Revision des CO2-Gesetzes, die derzeit in Arbeit ist, muss zwingend in eine andere Richtung weisen. Dafür müssen insbesondere auch die Grünen und die SP die Abstimmungsniederlage vom Sommer endlich abschütteln und wieder aktiv statt passiv agieren.