Die Triagefrage: Muss die Politik mitreden?
Sind die Intensivstationen vollständig belegt, müssen Ärzt:innen entscheiden, wer eine Chance aufs Überleben erhält. Ob die bestehenden Richtlinien dafür ausreichen, ist umstritten.
Die Schweiz nach dem Jahreswechsel. Ignazio Cassis ist Bundespräsident, und die Coronafallzahlen schnellen in die Höhe. Die Schweizer Politik duckt sich weg. Und wenn sie den Kopf rausstreckt, tut sie das, was sie eingeübt hat: Sie beschwichtigt. Was, wenn die Intensivbetten nicht ausreichen? Cassis im «Sonntagsblick»: «Wir können in der Schweiz die Kapazitäten steigern, sollte dies nötig werden.» Dabei hatte der Bundesrat erst Mitte Dezember im Parlament erklärt, eine solche Steigerung sei aufgrund des Personalmangels «nicht möglich» oder nur zulasten der Behandlungsqualität.
Kantone schlagen Alarm
Vielleicht kommt ja alles gut, und der frühere Kantonsarzt Cassis muss sich nie auf seine Aussagen behaften lassen. Der rasante Zuwachs an Infektionen hat sich bislang nicht in den Spitälern niedergeschlagen, die Belegung der Intensivstationen war zuletzt sogar leicht rückläufig. Mittlerweile gilt als wissenschaftlich gefestigt, dass die neue Virusvariante Omikron seltener schwere Erkrankungen verursacht. Sicher sein, dass die Schweiz relativ glimpflich durch die Omikronwelle kommt, kann man allerdings nicht. Rudolf Hauri, Präsident der Kantonsärzt:innen, warnt bereits vor einem neuen Personalengpass, weil viele Pflegende und Ärzt:innen in Quarantäne oder Isolation müssen.
In den Spitälern gehen die Einschätzungen zur aktuellen Lage auseinander. Philipp Lutz, Mediensprecher des Kantonsspitals St. Gallen, sagt: «Die Ungewissheit ist extrem gross. Kommt die Omikronwand oder kommt sie nicht?» Die Schweiz habe für ihren Weg des Laufenlassens keinerlei Datengrundlage oder Vergleichsmöglichkeit. «Wir stehen in der Luft.» Das Berner Inselspital schreibt: «Aufgrund der raschen Ausbreitung rechnen wir im Januar erneut mit der Auslastung der Intensivstation.» Das Spital weist darauf hin, dass man aktuell bereits Anfragen zur Verlegung von Patient:innen aus anderen Spitälern ablehnen müsse.
Zu vorsichtigem Optimismus reicht es beim Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK). «Wir erleben eine angespannte, aber auch stabile Phase», sagt Sprecher Ronald Alder. Seit Wochen seien in Zürich zwischen 50 und 60 der 190 zertifizierten Intensivplätze mit Covid-Patient:innen belegt. «Letztes Jahr um dieselbe Zeit waren es noch deren 100.» Hoffnungsvoll stimmt Alder auch, dass die Kurven von Ansteckungen und Hospitalisierungen immer weiter auseinanderzugehen scheinen. Dennoch betont er, wie fragil die Situation sei: «Man will immer ein Bett für einen Autounfall frei haben, aber auch jetzt sind neunzig Prozent der Intensivbetten belegt.»
Setzt sich der Anstieg der Fallzahlen aber ungemindert fort, droht das Worst-Case-Szenario: die Triage. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Kapazitäten eines Spitals nicht mehr ausreichen und die Patient:innen nicht mehr verlegt werden können. Dann müssen die Ärzt:innen die Verantwortung dafür übernehmen, wer einen Behandlungsplatz und damit eine Chance aufs Überleben erhält und wer nicht. In einzelnen Spitälern laufen bereits entsprechende Planungen. Luzern schlug Ende 2021 Alarm, aber auch in Solothurn, wo die Intensivstation derzeit komplett belegt ist, wird der Ernstfall antizipiert: «Wir bereiten uns auf die Möglichkeit vor, Triagen durchführen zu müssen», teilt das Spital auf Anfrage mit.
Wegweisendes Urteil in Deutschland
«Es ist die schwierigste Entscheidung, die Ärzt:innen und ihr Team treffen müssen», sagt dazu Maya Graf, Ständerätin der Grünen und Befürworterin eines Triagegesetzes. Ein solches fehlt in der Schweiz bislang. Käme es zu Triagen, dann nach den unverbindlichen Richtlinien, die von der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) nach Beginn der Pandemie ausgearbeitet wurden.
In Deutschland hat das Verfassungsgericht letzte Woche entschieden: Solche Richtlinien reichen nicht aus. Es fordert die Legislative auf, eine gesetzliche Grundlage für Triageentscheidungen zu schaffen. In der Schweiz kommt die politische Debatte darüber eben erst in Gang. Druck machen wie in Deutschland, wo neun Menschen mit Behinderung erfolgreich klagten, in erster Linie Interessengruppen Betroffener. Sie befürchten, bei einer Triage diskriminiert zu werden.
Der Verein Tatkraft hat diese Befürchtungen dem Bundesrat in einem offenen Brief mitgeteilt. Präsident Islam Alijaj sagt dazu: «Es gibt viele Vorurteile, die bei einem Triageentscheid unbewusst mitspielen.» Es genüge deshalb nicht, dass in den Richtlinien der SAMW explizit festgehalten ist, dass Behinderungen kein Triagekriterium sein dürfen. Er befürchtet, dass die Überlebenschancen von Menschen mit Behinderung falsch eingeschätzt werden könnten. Deshalb müsse der Schutz behinderter Menschen konkretisiert und gesetzlich verankert werden, «auch um Ärzte und Ärztinnen gesetzlich abzusichern». Die Ausgestaltung des Gesetzes will Alijaj Expert:innen überlassen. In Deutschland schlägt das Verfassungsgericht etwa ein Mehraugenprinzip und verpflichtende Weiterbildungen vor.
Der Bundesrat lehnt ein Triagegesetz ab. In der Frühjahrssession will deshalb Ständerätin Maya Graf, die auch als Kopräsidentin des Dachverbands Inclusion Handicap amtet, mit einer Motion ein Gesetz einfordern. Sie erhofft sich dadurch Unterstützung für das Gesundheitspersonal, gerade auch in Haftungsfragen: «Wir müssen sie bei ihrer Entscheidung über Leben und Tod wenigstens rechtlich besser absichern.» Graf will im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses eine breite, differenzierte Debatte über die Triage führen können. Zuletzt fielen zum Thema hochproblematische Aussagen. So forderten Mitte-Gesundheitspolitikerin Ruth Humbel und FDP-Präsident Thierry Burkart, Ungeimpfte müssten im Fall der Fälle hinten anstehen.
Die Politik solle sich aus der Diskussion heraushalten, sagt SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen: «Fachleute aus Medizin, Ethik und Recht haben diese Richtlinien definiert. Was wäre der Mehrwert, wenn die Politik auch noch reinredet?» Wasserfallen, die auch Präsidentin der Schweizerischen Patientenstellen ist, befürchtet gar, die parlamentarische Debatte könnte zu einem Paradigmenwechsel in der Medizin führen: «Wenn es um die Impfung geht, kommt plötzlich die Verschuldensfrage aufs Tapet.» Dass also jemand einen geringeren Anspruch auf eine medizinische Behandlung hat, weil er oder sie zur Erkrankung beigetragen oder diese zumindest nicht verhindert hat.
Ärzt:innen uneins
Auch unter Mediziner:innen ist die Frage, ob es ein Gesetz braucht, umstritten. Tanja Krones, leitende Ärztin und Leiterin Klinische Ethik am Universitätsspital Zürich sagt, die Vorschläge aus Deutschland gefielen ihr. Sie zielten schliesslich nicht auf die Triagerichtlinien. Der Gesetzgeber müsse vielmehr den Prozess sicherer machen, «und darauf schauen, dass die Sensibilisierung der Behandlungsteams in einem höheren Masse und verpflichtend passiert». Ronald Alder vom Zürcher Krankenhausverband teilt hingegen Wasserfallens Einschätzung: «Ich bezweifle, dass ein zusätzliches Gesetz die Situation verbessern würde.» Der Schutz vor Diskriminierung sei in der Schweiz gewährleistet. Regulierungen führten im Normalfall nicht zu Klärungen, sondern zu Verkomplizierungen und zusätzlicher Administration. «Der Triageentscheid muss ein medizinischer Entscheid im Einzelfall bleiben, den ein interprofessionelles Team fällt.»
Bleibt die Frage, wie es so weit kommen konnte, dass ein so reiches Land wie die Schweiz überhaupt darüber diskutiert, welche Patient:innen man in der Pandemie retten will. Islam Alijaj vom Verein Tatkraft sagt dazu, Bund und Kantone spielten sich gegenseitig den Ball zu: «Keiner will die Verantwortung für notwendige Massnahmen übernehmen, um die Welle zu brechen. Dabei hätten wir dazu viel bessere Voraussetzungen als die meisten anderen Länder.»
Ein ausführliches Interview mit Ethikerin Tanja Krones finden Sie auf Seite 19 («‹Die Abwägung der Interessen wird wichtiger›» ).