Zollgesetzrevision: Rüffel für Bock und Maurer

Nr. 22 –

Bundesrat Ueli Maurer und Oberzolldirektor Christian Bock treiben eine umfassende, aber politisch und in Teilen der Belegschaft höchst umstrittene Reform der Eidgenössischen Zollverwaltung (EVZ) voran (siehe WOZ Nr. 3/2021 ). Der Kreis der Kritiker:innen hat sich erweitert: Anfang dieser Woche rügte auch die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats diese Vorgehensweise. Die EVZ und Maurers Finanzdepartement hätten bereits Entscheide gefällt, schreibt die GPK in einer Medienmitteilung. Diese seien politisch fragwürdig, weil sie der Zollgesetzrevision vorgriffen. Heisst: Die Reformschritte sind demokratisch nicht abgesichert. Die Botschaft zuhanden des Bundesrats und des Parlaments ist noch nicht spruchreif. Sollte also das Parlament die Zollgesetzrevision abändern, hätte das auch für die bereits vorgenommenen Reformen bei Zoll und Grenzsicherheit Folgen: Sie müssten womöglich wieder rückgängig gemacht werden.

Die Zollgewerkschaft Garanto kritisiert seit langem, dass das Personal nicht einbezogen werde. Im Kern geht es vor allem um die generelle Bewaffnung des Personals und neue polizeiliche Möglichkeiten für die Behörde. Unterstützung erhält Garanto diesbezüglich von der GPK. Diese stellt fest: «Die Begleitmassnahmen im Personalbereich hätten nach Ansicht der Kommission besser auf die Reorganisationsmassnahmen abgestimmt werden müssen.» Es gibt aber auch seit langem Kritik seitens der Kantone. Denn die Reformen zielten bislang darauf ab, aus der neuen Zollbehörde eine Art Bundespolizei zu schaffen, die schweizweit mit weitgehenden Kompetenzen ausgestattet werden soll. Dies würde die polizeiliche Hoheit der Kantone tangieren.

Der ehemalige Polizeikommandant und Verfassungsrechtler Markus Mohler kritisierte vor einem Jahr gegenüber der WOZ den ersten Gesetzesentwurf als «handwerklich miserabel konzipiert» und verfassungsrechtlich fragwürdig. Mit zahlreichen Generalklauseln schanze sich die Zollbehörde darin unklar definierte polizeiliche Zwangsmittel zu. Gemäss Informationen der WOZ hat das Bundesamt für Justiz mittlerweile korrigierend eingegriffen. Wie die Botschaft aussieht, die der Bundesrat dem Parlament vorlegt, wird die Öffentlichkeit wahrscheinlich im Herbst erfahren.