Asyl für Afghaninnen: Hauptsache, Schikane

Nr. 50 –

Dass bei ihnen die Schikane als Prinzip zuoberst auf der Agenda steht, haben SVP und FDP schon des Öfteren unter Beweis gestellt. In der aktuellen Session bietet sich den flüchtlingspolitischen Hardlinern der beiden Parteien erneut Gelegenheit dazu. Kommende Woche widmet das Parlament der Asylpolitik auf ihren Wunsch hin sogar eine Sondersitzung. Auf dem Tisch liegen zwei Motionen, die eine – für einmal sinnvolle – Praxisänderung des Staatssekretariats für Migration (SEM) rückgängig machen wollen.

Im Sommer hatte das Amt beschlossen, afghanische Frauen und Mädchen inskünftig als Geflüchtete anzuerkennen, weil sie von den im Land herrschenden Taliban systematisch diskriminiert werden. Bis dahin erhielten sie bloss einen Status als «vorläufig Aufgenommene», was etwa den Familiennachzug erschwert. Geprüft wird jeder Asylantrag im Übrigen nach wie vor im Einzelfall. Das SEM folgte bei der Praxisänderung auch bloss einer Empfehlung der EU-Asylagentur.

Wie stark die Diskriminierung von Frauen seit der Machtübernahme durch die Taliban zugenommen hat, beschreibt Reporter Emran Feroz auf Seite 11 in dieser WOZ: Mädchen dürfen nicht mehr die Oberstufe besuchen, Frauen wurden von den Universitäten ausgeschlossen. Es drohen Arbeitsverbote, zudem herrscht ein Zwang zur Verschleierung. Doch für die Situation der Frauen interessiert sich die Schweizer Rechte bekanntlich nur, wenn sie diese instrumentalisieren kann, siehe Burkaverbot.

Als Erstes skandalisiert hatte die Änderung des SEM das SVP-Blatt «Weltwoche», doch auch die FDP – stets um Anbiederung nach rechts bemüht – prangerte den Entscheid im Wahlkampf an, ebenso einzelne Mitte-Vertreter. Stossend ist dabei, dass die Gesetzgeber meinen, die Gesetze auch selbst auslegen und die Asylkriterien definieren zu können. Umstritten sind zudem die Folgen einer allfälligen Annahme der Motionen durch das Parlament: Dass dieses den Flüchtlingsbegriff nicht einschränken darf, darin sind sich viele Völkerrechtler:innen einig. Vermutlich hätte die Annahme der beiden Motionen also ein juristisches Tauziehen um Kompetenzen zur Folge. Klar ist mal wieder einzig, wer die Leidtragenden sind: die Afghaninnen.