Plattformwirtschaft: Freipass für Uber und Co.?

Nr. 8 –

Es brauche eine bessere Unterscheidung zwischen selbst- und unselbstständiger Erwerbsarbeit, befand GLP-Präsident Jürg Grossen, als er vor sieben Jahren eine parlamentarische Initiative einreichte. Um dem Wandel der Wirtschaftswelt und deren zunehmend unregulierten Plattformjobs gerecht zu werden, so Grossen, solle das Sozialversicherungsrecht ergänzt werden: Ausschlaggebend sollte das «Mass der organisatorischen Unterordnung und des unternehmerischen Risikos» sein – aber es sollten auch «allfällige Parteivereinbarungen» berücksichtigt werden. Kurz: Nichtstaatliche Vollzugsbehörden würden künftig über den Status eines Arbeitsverhältnisses entscheiden. Stattdessen dürften Unternehmen diesen eigenhändig in den Arbeitsverträgen definieren. Eine gewichtige Machtverschiebung, zugunsten von Plattformfirmen.

Zuletzt erhielt der Vorstoss Auftrieb: Wurden dem Plattformmodell in den vergangenen Jahren noch Schranken auferlegt, etwa im berühmten Bundesgerichtsentscheid gegen den Taxifahrdienst Uber im Sommer 2022, soll der Gesetzgeber diese nun offenbar abräumen. So entschied eine knappe Mehrheit der nationalrätlichen Sozialkommission letzte Woche ganz im Sinn der Initiative.

Gewerkschaften und Linke warnen schon lange vor dem zerstörerischen Potenzial der Vorlage, die es Firmen erlaubte, sich weitgehend aus der arbeitsrechtlichen Verantwortung zu stehlen. Selbst der Arbeitgeberverband zeigte sich kritisch. Der Bauernverband warnte vor einem «Bumerang» für traditionell Selbstständigerwerbende. Hotelleriesuisse lehnte die Vorlage «dezidiert ab», auch eine Mehrheit der Kantone äusserte sich negativ.

Die nationalrätliche Sozialkommission liess sich davon nicht beirren – und nahm auch gleich noch einen Antrag von Andri Silberschmidt (FDP) an, nach dem Parteivereinbarungen nicht nur in Grenzfällen, sondern «als gleichwertiges Kriterium» zu berücksichtigen seien.