Feminismus und Justiz: Strafen, schützen, regulieren

Nr. 14 –

Immer neue Nachrichten über patriarchale Gewalt befeuern den Ruf nach juristischen Verschärfungen. Aber greift der Fokus auf das Recht nicht zu kurz? Ein paar feministische Perspektiven.

Diesen Artikel hören (12:20)
-15
+15
-15
/
+15
Protest gegen digitale Gewalt gegen Frauen Ende März in Hamburg
Hoffnung auf besseren Schutz: Protest gegen digitale Gewalt gegen Frauen Ende März in Hamburg. Foto: Morris Mac Matzen, Getty

«Du hast mich virtuell vergewaltigt»: Das wirft die deutsche Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes ihrem Exmann Christian Ulmen im «Spiegel» vor. Jahrelang soll er von Onlineprofilen unter ihrem Namen gefälschte Pornografie, darunter KI-generierte Deepfakes, an andere Männer verschickt haben. Fernandes zeigte Ulmen kürzlich in Spanien an, wo das Paar mit der gemeinsamen Tochter bis zur Trennung lebte. Über seinen Anwalt bestreitet der ehemalige «Tatort»-Kommissar Ulmen die Vorwürfe, gegen die Berichterstattung hat er gerichtliche Schritte angekündigt.

Fernandes’ Leidensgeschichte hat im deutschsprachigen Raum ein breites Echo ausgelöst – von Presseberichten und unzähligen Posts auf sozialen Medien bis zu Demonstrationen in diversen deutschen Städten, auf denen Tausende ihrer Wut Luft machten. Gleichzeitig geschah das, was in Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt häufig passiert: Das Strafrecht rückte in den Fokus. Die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig etwa kündigte umgehend an, ein bereits geplantes Gesetz zum «Schutz vor digitaler Gewalt» möglichst rasch verabschieden zu wollen. Demnach soll künftig das Herstellen und Verbreiten pornografischer Deepfakes unter Strafe stehen.

Dass deren Verbreitung rasant zugenommen hat, steht ausser Frage. So zeigt die Untersuchung eines Cybersicherheitsunternehmens von 2023: Innert vier Jahren hat sich die Anzahl von Deepfakes mehr als verfünffacht. Von rund 100 000 Videos waren 98 Prozent pornografisch; in 99 Prozent dieser Fälle waren die Betroffenen Frauen und Mädchen. Aber kann das Strafrecht hier tatsächlich Schutz bieten? Wie sieht die Rechtslage hierzulande aus? Und: Nutzen Repression und drohende Sanktionierung den Betroffenen sexualisierter Gewalt tatsächlich – oder greift der Fokus darauf zu kurz? Unter Feminist:innen sorgt die Frage seit Jahren für Diskussionsstoff. Klar ist: Einfache Antworten gibt es nicht.

Zwei wegweisende Entscheide

Die Geschichte von Collien Fernandes hat auch in der Schweiz Wellen geworfen – und die Diskussion zur Rechtslage in Bezug auf sexualisierte Gewalt im digitalen Raum befeuert. «Grundsätzlich kennt das Strafrecht bereits zwei Artikel, die in einem solchen Fall zur Anwendung kommen können», sagt Camille Perrier Depeursinge von der Universität Lausanne. Jener zum «Identitätsmissbrauch» greife, wenn es um die Erstellung von Onlineprofilen unter falschem Namen gehe. Ein anderer verbiete das Weiterleiten und Veröffentlichen von Aufnahmen und Abbildungen sexuellen Inhalts ohne Zustimmung der erkennbaren Person. «Erkennbar» könne eine Person auch dann sein, wenn ein Video oder Foto mit KI erstellt wurde, erklärt die Strafrechtsprofessorin.

Das Bundesgericht hat in diesem Zusammenhang jüngst zwei wegweisende Entscheide gefällt: Pornografische Inhalte, die Erwachsene durch digitale Manipulation als Minderjährige erscheinen lassen, fallen demnach unter das Verbot von Kinderpornografie. Und Cyberstalking wurde als «einfache Körperverletzung» eingestuft, worauf bis zu drei Jahre Haft stehen.

Auch wenn es in einigen Fällen, etwa in Konstellationen wie bei Ulmen und Fernandes, ausreichende gesetzliche Grundlagen gebe, brauche es doch Anpassungen für den digitalen Raum, sagt Perrier Depeursinge. «Es gibt an verschiedenen Stellen Lücken, etwa beim Cybergrooming, also dem gezielten Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern im Internet, wo das Recht erst zu einem sehr späten Zeitpunkt greift.» Auch wenn das Strafrecht Gewalt letztlich nicht verhindern könne, müsse das Digitale also stärker reguliert werden. «Im Moment hinkt das Recht den Entwicklungen stark hinterher», so die Juristin. Die Konsequenzen für Opfer von sexualisierter Gewalt könnten sehr weitreichend sein, die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, seien hingegen äusserst kompliziert.

Der Grünen-Nationalrat Raphaël Mahaim verlangte letztes Jahr in einer Motion indes vergeblich gesetzliche Änderungen für Deepfakes, darunter neue Straftatbestände für deren Erstellung. Der Bundesrat hält die bestehenden Gesetze für ausreichend. Es sei nicht nötig, eine «zusätzliche spezifische Regulierung» zu erlassen, so SVP-Medienminister Albert Rösti. Der Nationalrat lehnte Mahaims Motion damals ab. Andere Länder haben das Strafrecht entsprechend verschärft. Letzte Woche hat auch das EU-Parlament ein Verbot von KI-Anwendungen beschlossen, mit denen sich Deepfakes erstellen lassen.

Es handle sich allerdings nicht um eine «rein digitale Diskussion», sagt SP-Nationalrätin Tamara Funiciello, «das Problem sind vielmehr die dahinterstehende Ideologie und die Machtverhältnisse.» Das veranschaulicht auch die neue Kriminalitätsstatistik des Bundes, die einen deutlichen Anstieg von häuslicher Gewalt, Vergewaltigungen und Femiziden zeigt. Ähnlich hat es die deutsche Anwältin Asha Hedayati kürzlich in einem Blogbeitrag formuliert: «Deepfakes sind ein technisches Upgrade für eine Gewalt, die tief in unseren analogen Machtverhältnissen wurzelt und entlang sozialer Unterschiede systematisch diskriminiert», schrieb sie.

Das Strafrecht sei zweifellos «Ausdruck patriarchaler Werte», so Funiciello, die sich im Parlament erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass Stalking als Tatbestand aufgenommen wird. Entsprechend gebe es bei Fragen der sexuellen Integrität eindeutig Handlungsbedarf: Andere Arten von Delikten seien zum Teil viel stärker sanktioniert als Übergriffe auf den weiblichen Körper. Sie verstehe die Wut Betroffener, die stärkere Strafen forderten – in der Hoffnung, dies führe zu besserem Schutz. Neue Straftatbestände würden dennoch häufig nicht halten, was sie versprächen, und deshalb Enttäuschung auslösen. «Veränderungen übers Strafrecht dienen oft als schnelles Ventil für die Wut.» Prävention hingegen sei eine zähe, langfristige Aufgabe, viel weniger messbar, die aber auch zu Resultaten führe.

«Eine Art Strohfigur»

Feministische Bewegungen haben sich in der Vergangenheit immer wieder mit Strafrechtsfragen beschäftigt – und unterschiedliche Positionen dazu entwickelt. Eine Konfliktlinie verläuft dabei rund um den Begriff des Strafrechtsfeminismus. Eingeführt haben ihn abolitionistische Feministinnen in den USA der nuller Jahre. Sie beschrieben damit eine Strömung weisser, bürgerlicher Feminist:innen, die im Kampf gegen Gewalt an Frauen primär auf eine Ausweitung von Strafrecht, Gefängnis- und Polizeiapparaten setzten. Dadurch, so die Kritiker:innen, werde patriarchale Gewalt als rein individuelles Fehlverhalten geahndet, während ihre strukturellen Ursachen – soziale Ungleichheit, Rassismus oder ökonomische Abhängigkeiten – ausser Acht blieben. In den USA habe diese Art des Aktivismus zur Masseninhaftierung Schwarzer Männer und marginalisierter Personen beigetragen, strukturelle Ungleichheiten verstärkt und das Ziel, Frauen besser vor Gewalt zu schützen, verfehlt.

Obwohl die Situation in den USA zweifellos eine andere ist, lassen sich viele der Kritikpunkte auch auf die Schweizer Strafjustiz übertragen. Auch hierzulande sind jene Institutionen, die das Recht durchsetzen sollen, strukturell von rassistischen, sexistischen und anderen Vorurteilen geprägt, ganz besonders die Polizei. Und die Kapazitäten der Behörden fliessen überproportional oft in die Verfolgung bereits marginalisierter Personen, etwa Asylsuchender und Armutsbetroffener.

Anruf bei Liza Mattutat. Die deutsche Rechtsphilosophin forscht unter anderem zu feministischer Strafrechtskritik. Die Kritik am sogenannten Strafrechtsfeminismus sei in den letzten Jahren in linken wie rechtswissenschaftlichen Kreisen relativ breit diskutiert worden, sagt sie. Sie sei ein wichtiges Korrektiv – insbesondere nach den Ereignissen in der «Kölner Silvesternacht» 2015, als feministische Forderungen nach Schutz vor Gewalt mit migrationsfeindlichen Rufen nach schnelleren Abschiebungen verknüpft wurden. In dieser Situation sei es entscheidend gewesen, feministische Anliegen von rechten Law-and-Order-Politiken und rassistischen Migrationsdiskursen zu entflechten. Inzwischen sei das Konzept aber «zu einer Art Strohfigur» geworden. «Ich kenne keine Feminist:innen, die ausschliesslich höhere Strafen fordern, und selbst Bürgerliche sprechen sich heutzutage in der Regel auch für mehr Prävention oder Opferschutz aus.» Zudem gebe es auch an der abolitionistischen Gegenposition Kritik, so Mattutat.

Diese betrachtet Gefängnisse und das Justizsystem als inhärent gewaltvolle Orte, die neue Gewalt erschaffen. Abolitionist:innen befürworten deshalb oft Ansätze alternativer Gerechtigkeit, die etwa auf Wiedergutmachung statt Strafen setzen. Viel Aufmerksamkeit erhält dabei das Konzept «transformativer Gerechtigkeit», das insbesondere jene Strukturen verändern will, in denen Gewalt entstanden ist, und die Verantwortung für den entsprechenden Prozess bei lokalen Gemeinschaften, beispielsweise in Gemeinden oder der Nachbarschaft, sieht. Auch diese Position werde teils zu einer Art Strohfigur stilisiert, so Mattutat. Man werfe Vertreter:innen etwa vor, eine neoliberale Entlastung staatlicher Strukturen vorzunehmen, indem alle Verantwortung auf die Zivilgesellschaft abgeschoben werde. «Dabei kann transformative Gerechtigkeit auch darauf abzielen, die Institutionen umzugestalten», sagt Mattutat.

«Beide Positionen sind letztlich so abstrakt, dass sie einem nicht helfen, eine politische Einschätzung zu entwickeln, etwa hinsichtlich eines Gesetzesentwurfs», sagt die Rechtsphilosophin. Andere feministische Perspektiven stellten dagegen die Bedürfnisse der Opfer stärker ins Zentrum. Studien zeigten, dass sich Betroffene sexualisierter oder häuslicher Gewalt zwar Konsequenzen wünschten, jedoch nur in geringem Mass tatsächliche Strafe. «Die Anerkennung des Leids sowie Prävention stehen bei Betroffenen ganz weit vorne.»

Plattformen in die Pflicht nehmen

In Deutschland gehe der öffentliche Diskurs längst über die reine Forderung nach Strafrechtsverschärfungen hinaus, berichtet Liza Mattutat. «Im Aufruf für eine Demo in Hamburg von vergangener Woche stand explizit, dass das Strafrecht zu spät ansetze – und man eben auch Schutz vor sexualisierter Gewalt fordere.» Nun werde diskutiert, wie dieser Schutz erreicht werden könnte. Einigkeit bestehe auch darin, dass digitale Plattformen in die Pflicht genommen werden müssten.

Die EU kennt bereits eine Plattformregulierung. Seit 2024 verpflichtet der «Digital Services Act» die grossen Plattformen zu strengeren Regeln und mehr Transparenz, um Nutzer:innen vor illegalen Inhalten zu schützen. In der Schweiz hat der Bundesrat kürzlich ebenfalls ein «Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen» auf den Weg gebracht. Bis Mitte Februar haben sich interessierte Kreise dazu äussern können, viele kritisieren den Entwurf als zahnlos; als Nächstes kommt er ins Parlament. Auch Tamara Funiciello setzt gewisse Hoffnungen in die Plattformregulierung: «Im Kampf gegen patriarchale Gewalt gibt es aber ohnehin nicht die eine Massnahme, die man umsetzen kann, und dann ist gut.»