Rechtsextremismus : Das Kreuz mit dem Hakenkreuz
Nach Jahren vergeblicher Vorstösse will die Rechtskommission des Nationalrats Nazisymbole nun doch verbieten – am liebsten mit einem Spezialgesetz.

Das öffentliche Zurschaustellen von rassistischen Symbolen und Gesten ist in der Schweiz nicht strafbar. Sogar Hakenkreuz und Hitlergruss können ungestraft in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Bekräftigt wird diese Praxis durch ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2014: Darin ging es um einen Neonazi, der im August 2008 an einer Veranstaltung der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) auf dem Rütli vor den Augen von Spaziergängerinnen und Polizisten einen Hitlergruss gezeigt hatte. Der Mann, so das oberste Gericht des Landes, habe damit «nur seine Gesinnung kundgetan» (siehe WOZ Nr. 23/14).