Rekurs gegen Fankurvensperren

Erneut haben Behörden in der Schweiz die Sperrung einer Fankurve verfügt: Diesmal für das Spiel des FC Zürich gegen Lausanne-Sport, das heute Abend im Zürcher Letzigrund ausgetragen wird. Als Grund nannten sie die «erheblichen Ausschreitungen», zu denen es am 21. Januar nach dem Spiel des FCZ gegen den FC Basel gekommen sei.

Fünf Zürcher Fussballfans haben in ­einem Rekurs eine Neubeurteilung durch die Zürcher Stadtregierung verlangt – mit aufschiebender Wirkung. Die Fans stellen in ihrem Rekurs die Rechtmässigkeit der Massnahme infrage. Zum einen argumentieren sie, wie zuletzt auch 48 Fans der Berner Young Boys, dass solche Sperren gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts keinen strafenden Charakter haben, sondern nur als präventive Massnahme angeordnet werden dürfen. Dies sei im aktuellen Fall nicht gegeben. In der «SonntagsZeitung» hat FCZ-Präsident Ancillo Canepa angekündigt, ebenfalls Rekurs einzulegen, um die Rechtmässigkeit solcher Kollektivstrafen klären zu lassen.

Die rekurrierenden FCZ-Fans stellen zudem infrage, ob die Verfügung des Stadtzürcher Sicherheitsdepartements überhaupt statthaft ist. Dies, weil der dieser zugrunde liegende Entscheid nicht vom Departement, sondern von der sogenannten Arbeitsgruppe Bewilligungsbehörden gefällt und kommuniziert worden ist. Bei dieser handelt es sich um eine ohne rechtliche Basis tagende informelle Gruppe von Behörden aus der ganzen Schweiz. Sie sei gesetzlich nicht für den Entscheid zuständig, weshalb die daraus resultierende Verfügung als «nichtig» zu taxieren sei, so die FCZ-Fans