Rassistische Häuser­namen: M-Wort kontext­ualisieren?

Sein Rekurs sei vom Zürcher Baurekursgericht gutgeheissen worden, teilte der Verein Stadtzürcher Heimatschutz heute in einer Medienmitteilung mit. Das heisst: Die rassistischen Namen zweier Häuser im Zürcher Niederdorf müssen nun doch nicht abgedeckt werden. «Die geplante Abdeckung beeinträchtigt den Schutzzweck», begründet das Gericht seinen Entscheid. Das öffentliche Interesse an der Bekämpfung von Rassismus rechtfertige den Eingriff nicht. Diesem Anliegen könne durch eine «sogenannte Kontextualisierung angemessen Rechnung getragen werden».

Damit stellt sich das Gericht gegen den Entscheid der Bausektion des Zürcher Stadtrats: Diese hatte zuvor den Liegenschaften Stadt Zürich die baurechtliche Bewilligung erteilt, die Inschriften an den Häusern Niederdorfstrasse 29 («Zum M…tanz») und Neumarkt 13 («Zum M…kopf») abzudecken. Dem vorausgegangen war die Einschätzung des Präsidialdepartements, die Namen hätten eine «rassistische Wirkung».

Sie stelle die Problematik des Rassismus in der Gesellschaft keineswegs infrage, sagt denn auch Evelyne Noth, die Präsidentin des Stadtzürcher Heimatschutzes. Eine Auseinandersetzung mit problematischen Denkmälern im öffentlichen Raum sei äusserst wichtig. «Wir haben gegen den Entscheid rekurriert, weil wir der Meinung sind, dass der Stadtrat die Herkunft der Namen und deren Aussage zur Geschichte der Häuser nicht abgeklärt und schonende Alternativen zur Überdeckung der Schriftzüge nicht genügend geprüft hat», lässt sie sich zitieren. «Eine Informationstafel, die erklärt, historisch herleitet und kritisch einordnet, verbunden mit einer Distanzierung vom rassistischen Inhalt, ermöglicht es den mündigen Bürger:innen problematische Denkmäler selbständig zu deuten und zu beurteilen.»

Die ganze Angelegenheit ins Rollen gebracht hatte vor drei Jahren das antirassitische Kollektiv «Vo da». Es hatte den Stadtrat unter anderem auf die beiden Häusernamen hingewiesen. Daraufhin entstand die Projektgruppe «Rassismus im öffentlichen Raum», auf deren Empfehlung hin auch die beiden Häusernamen abgedeckt werden sollten. «Vo da»-Gründungsmitglied Dembah Fofanah zeigt sich entsprechend enttäuscht und ernüchtert über die neuste Wendung im Fall: «Jede Option, die nicht einer Entfernung entspricht, lässt eine rassistische Herabwürdigung von Schwarzen Menschen in der Öffentlichkeit weiterhin zu», so Fofanah. «Was nützt ein Hinweis darauf, dass hier Schwarze Menschen öffentlich rassistisch diskriminiert werden, wenn die rassistische Diskriminierung durch die Sichtbarkeit der rassistischen Inschrift oder des rassistischen Wandbilds weiterhin bestehen bleibt?»

Und was sagt die Stadt? Der Stadtrat hat heute Nachmittag mitgeteilt, er beabsichtige, den Entscheid des Baurekursgerichts anzufechten.
Fakten, Fakten, Fakten: Der Oberleguan rückt die Dinge zurecht.