Nestlégate: Attac blitzt ab

Nr. 33 –

Am 12. August hat das Bezirksgericht Lausanne entschieden: Es wird keine Hausdurchsuchung bei Nestlé und Securitas geben, um etwaige weitere Dokumente in Zusammenhang mit der Spitzelaffäre bei der globalisierungskritischen Organisation Attac zu beschlagnahmen. Das heisst: Die Justiz gibt sich mit den von den beiden Firmen vorgelegten Dokumenten zufrieden, obwohl sie auffällige zeitliche Lücken aufweisen (vgl. WOZ Nr. 32/08). Mehr noch: Sie verurteilt die Klägerin Attac zur Bezahlung eines Teils der Kosten. Insgesamt rund 5000 Franken muss Attac auf den Tisch legen, davon gehen je 2250 an Nestlé und an Securitas - für deren Anwaltskosten. Vom Prinzip her sei es normal, dass der Verlierer einen Teil bezahlen müsse, erklärt Attac-Rechtsanwältin Elisabeth Chappuis. Schockierend sei jedoch die Höhe der Summe: «Wir haben den Eindruck, sie soll abschreckend wirken.» Ob Attac dagegen Rekurs einlegt, kann die Organisation erst nach Vorliegen der schriftlichen Begründung beschliessen. Der Entscheid aus Lausanne sagt allerdings nichts aus über die kommenden Prozesse in Sachen «Nestlégate»: Weiterhin hängig sind eine zivile und eine Strafklage.