Kommentar zur Sorgerechts-Debatte im Parlament: Vom Kind her denken

Nr. 50 –

Die erste gute Nachricht aus der Welt der gescheiterten Liebespaare: Seit diesem Jahr gilt bei einer Trennung im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Ob das der richtige Weg ist, darüber führten Frauen- und Männerorganisationen ideologische Grabenkämpfe. Das Parlament hat den Streit richtig entschieden und eine Selbstverständlichkeit postuliert und geregelt: Für gemeinsame Kinder ist gemeinsam zu sorgen, sie sind gemeinsam zu erziehen. Die Mehrheit der Mütter und Väter lebt dies bereits oder bemüht sich ernsthaft darum, in dieser, nicht in einer idealen Welt. Kinder wollen ohnehin keinen Elternteil verlieren. Ausnahmen bestätigen die Regel, Horrorgeschichten dürfen nicht der Massstab sein.

Die zweite gute Nachricht: Das Parlament hat eben beschlossen, dass auch unverheirateten Müttern ein Recht auf Unterhalt zusteht, dass ihre Betreuungs- und Erziehungsarbeit also ein Stück weit vergütet wird. Das ist richtig. Denn es ist nicht einzusehen, weshalb ein unverheirateter Vater weniger Verantwortung übernehmen, und somit sein Kind schlechter wegkommen soll.

Und schliesslich noch die dritte Nachricht aus der Welt der gescheiterten Liebespaare, leider eine schlechte: Das Parlament lehnt die sogenannte Mankoteilung ab. Das heisst: Reicht das Einkommen nicht für zwei Haushalte aus, muss die Mutter Sozialhilfe beziehen, verschuldet sich also, während dem Vater das Existenzminimum bleibt und er sich nicht hälftig an den Sozialhilfeschulden beteiligen muss. Eine schreiende Ungerechtigkeit. Die Lösung dieses Problems hat das Parlament an die Kantone abgeschoben.

Jetzt wäre ein starkes Signal von Männerorganisationen gefragt: kein Referendum gegen das neue Unterhaltsrecht, ein Plädoyer für die Mankoteilung – ein Angebot für Friedensverhandlungen im politischen Rosenkrieg.

Die Folgen einer Trennung sollten grundsätzlich vom Kind und nicht von den narzisstischen Kränkungen der gescheiterten Paare her gedacht werden. Gescheiterte Liebe ist nicht gleichzusetzen mit gescheiterter Familie. Im Parlament ist das angekommen. Aber noch längst nicht in allen Köpfen von Vätern, Müttern, AnwältInnen, Schulbehörden und RichterInnen.