Fussball und andere Randsportarten: Tatsachen und andere Fehler

Nr. 38 –

Etrit Hasler freut sich, dass der Videobeweis den Fussball verändert

Es ist selten genug, dass sich der Fussball reformiert (im Bereich seiner korrupten Strukturen zum Beispiel darf man getrost jegliche Hoffnung aufgeben), aber wir erleben derzeit tatsächlich eine dieser wenigen Regeländerungen. Und wie bei einer erzkonservativen Sportart wie Fussball üblich gehen Veränderungen mit grossem Lärm einher.

Die deutsche Bundesliga ist seit letzter Woche in Aufruhr, weil bei der Partie zwischen Borussia Dortmund und dem 1. FC Köln ein Tor erst nach Konsultation des Videoschiedsrichters gegeben wurde. Der Haken an der Sache ist, dass die Partie zuvor vom Feldschiedsrichter unterbrochen worden war, weil dieser glaubte, ein Foul gesehen zu haben. Der Ball überquerte die Torlinie erst nach diesem Pfiff.

Hier kam der Videoschiedsrichter ins Spiel: Dieser hatte (korrekterweise) gesehen, dass kein Foul vorgelegen hatte und dass es somit keinen Grund gegeben hatte, das Spiel zu unterbrechen. Obwohl das Regelwerk zu diesem Fall klar wäre – der Pfiff des Schiedsrichters unterbricht das Spiel, ein Treffer, der danach erzielt wird, darf nicht gewertet werden, stattdessen erhält die entsprechende Mannschaft einen Freistoss zugesprochen –, entschied der Videoschiedsrichter auf Tor. Auch, weil er in seiner Kabine den Ton vom Feld nicht hörte und den Pfiff des Headschiedsrichters nicht mitbekommen konnte.

Seither toben all jene, die den Videobeweis schon immer für die dümmste aller Ideen gehalten haben: Der Vorfall sei der Beleg dafür, dass der Videobeweis die Autorität der SchiedsrichterInnen untergrabe und diese zu Grüssaugusten verkommen lasse. Der 1. FC Köln kündigte natürlich sofort einen formellen Protest an und verlangte, dass das Spiel wiederholt werde – ein Spiel, das übrigens mit 5 : 0 für Dortmund endete.

Bei der Debatte ging schnell vergessen, dass der Videobeweis im konkreten Fall ja nicht zu einem Fehlentscheid geführt hatte – vielmehr wurde ein Fehler des Schiedsrichters auf dem Feld ignoriert beziehungsweise korrigiert. Ein Fehler, der bis anhin unter dem viel zitierten Begriff «Tatsachenentscheid» gelaufen wäre.

Von umstrittenen und unsinnigen Tatsachenentscheiden wimmelt es im Fussball: Der wohl bekannteste ist natürlich das famose Wembley-Tor im Final der Weltmeisterschaften 1966 zwischen Westdeutschland und England, das England den Weltmeistertitel bescherte. Eine Szene, die sich im Sechzehntelfinal der WM 2010 zwischen denselben Mannschaften wiederholte – diesmal mit Torwertung für Deutschland – und für die Einführung der Torlinientechnik sorgte.

Zu erwähnen ist ebenfalls die als Phantomtor bekannte Szene zwischen der TSG Hoffenheim und Bayer 04 Leverkusen, als ein Kopfball durch ein Loch im Seitennetz ins Tor schlüpfte und vom Schiedsrichter in der Situation als Tor gewertet wurde. Das deutsche Sportgericht urteilte, dass das Spiel nicht wiederholt werden müsse – ein Tatsachenentscheid des Schiedsrichters sei nach Regelwerk endgültig.

Dies gilt übrigens sogar, wenn der Schiedsrichter seinen Fehler selber erkennt. 2007 entschied ein Schiedsrichter beim Spiel FCZ gegen Aarau nach einem erfolgreichen Torschuss von Raffael auf Corner – weil er dies aus seiner Perspektive so gesehen hatte. Als er wenige Sekunden später erkannte, dass der Ball doch ins Tor geflogen war, bat er die Aargauer, als Ausgleich ein Eigentor zu machen – was diese natürlich verweigerten. Dem Schiedsrichter war es unfassbar peinlich, der «Blick» konnte sich wieder einmal eine Woche lang über «Tomaten-Schiris» lustig machen.

Übrigens: Das «fehlbare» Tor im Fall Hoffenheim steht heute im Auto- und Technikmuseum Sinsheim neben ganz vielen Oldtimern. Vielleicht stellt man eines Tages eine Statue eines Fans hinzu mit einer Sprechblase: «Der Videobeweis macht den Fussball kaputt.»

Etrit Hasler macht sich auch Sorgen, dass der Fussball kaputtgeht (oder schon ist). Er geht aber davon aus, dass der Grund dafür eher in Hochglanz-Büroräumlichkeiten als in Videokabinen zu finden ist.