Drogen: Verbotene Cannabisforschung

Nr. 46 –

Relativ salopp hatte Ignazio Cassis im Bundesratswahlkampf die Legalisierung aller harten Drogen gefordert. Das brachte ihm im Wahlkampf zwar den Übernamen «Kokain-Cassis» ein – und die Empörung vieler bürgerlicher PolitikerInnen. Wirklich hohe Wellen aber schlug die Sache nicht. Dass die Entkriminalisierung von Drogen die Zukunft ist: Diese Erkenntnis hat sich schliesslich inzwischen in weiten (ExpertInnen-)Kreisen durchgesetzt.

Wie sehr die Schweiz dieser Erkenntnis jedoch hinterherhinkt, wurde einem dieser Tage wieder jäh bewusst: durch einen Entscheid des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Nicht um harte Drogen wie Kokain oder Heroin ging es dabei, sondern um Cannabis. Das BAG hat ein Gesuch der Universität Bern abgelehnt, mit dem die Cannabislegalisierung vorangetrieben werden sollte.

Hinter dem Projekt stand die Stadt Bern, die die Abgabe von Cannabis in Apotheken testen wollte. Andere Städte wie Genf, Zürich und Biel planen ähnliche Projekte und hatten mit Spannung auf den Entscheid gewartet. Das Pilotprojekt sollte von der Universität Bern wissenschaftlich begleitet werden. Es war der Hoffnungsschimmer für alle LegalisierungsbefürworterInnen – die Bewilligung durch das BAG schien reine Formsache. Dieses teilte nun aber einigermassen belustigend mit: Man befürworte zwar eine solche Studie, sei aber schlicht nicht in der Lage, sie zu bewilligen, weil die gesetzlichen Grundlagen fehlten.

Das BAG darf zwar Ausnahmebewilligungen für Cannabisstudien erteilen, jedoch nicht, wenn die Substanz zu Genusszwecken eingesetzt wird. Dazu bräuchte es einen «Experimentierartikel», hält das Bundesamt fest. Man kann sich nun über diese konservative Gesetzesauslegung aufregen. Oder nüchtern feststellen, dass es endlich wieder mehr politischen Druck braucht.

Die Schweiz hatte mit dem Viersäulenmodell schliesslich einst eine Vorreiterrolle in der Drogenpolitik inne.