Dreissig Jahre Fichenskandal: Sie wissen mehr als 1989

Nr. 45 –

Nach dem Auffliegen des Fichenskandals wurde öffentlich die Abschaffung des Geheimdiensts gefordert. Das ist heute kaum noch vorstellbar. Ein Millennialessay.

«Zu argumentieren, dass Sie keine Privatsphäre brauchen, weil Sie nichts zu verbergen haben, ist, als würden Sie behaupten, dass Sie keine Meinungsfreiheit brauchen, weil Sie nichts zu sagen haben.» 
Edward Snowden

Fünf Monate nach Auffliegen der Fichenaffäre im November 1989 schrieb der Autor und WOZ-Mitgründer Jürg Frischknecht: «Die Schnüffelpolizei lässt sich nicht domestizieren, nur abschaffen.» Und: «Dank der liebenswürdig altmodischen Fichen erfahren wir jetzt den Wahnsinn einer flächendeckenden Bespitzelung weit eher, als wenn die Daten bereits computerisiert wären.»

Über 900 000 Kartonfichen hatte der Schweizer Geheimdienst über Jahrzehnte angelegt. Den Kalten Krieg im Knochenmark und mit Sehschwäche auf dem rechten Auge überwachte der Staatsschutz soziale Bewegungen, Schriftstellerinnen, linke Politiker, Gewerkschafterinnen, Journalisten und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International. Ein Drittel aller hier lebenden AusländerInnen waren fichiert. Dabei sahen sich die Betroffenen nicht selten mit schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert – bis hin zum praktischen Berufsverbot.

Als im November 1989 die Fichenaffäre aufflog, war ich noch nicht einmal geboren. Ich kenne den grössten Schweizer Überwachungsskandal nur aus Erzählungen, dem Geschichtsunterricht, Büchern und Zeitungsartikeln. Heute kommen mir nicht nur die handgeschriebenen Kartonfichen altmodisch vor – auch der Fichenskandal selbst bringt ein Flair aus alten Zeiten mit sich.

Unser aller Sicherheit

Meine Generation ist aufgewachsen in einer Welt, die weniger vom Kalten Krieg als vielmehr vom Triumph des Kapitalismus und vom vermeintlichen «Ende der Geschichte» geprägt ist. Eine Welt, die seit dem 11. September 2001 einen «Krieg gegen den Terrorismus» führt, gegen den jedes Mittel recht ist; die Massenüberwachung soll dabei zu «unser aller Sicherheit» dienen.

Heute kann ich mir kaum mehr vorstellen, dass in den neunziger Jahren ernsthaft und öffentlich über die Abschaffung des Geheimdiensts diskutiert wurde – so omnipräsent erscheint mir heute der Ruf nach mehr Kontrolle, mehr Kompetenzen für Polizei und Staatsschutz, mehr «Law and Order».

Ich bin aufgewachsen in einer Welt, in der Digitalisierung als der einzig wahre Fortschritt gilt. In der wir immer mehr Datenspuren hinterlassen, aber immer weniger Kontrolle darüber haben, was damit geschieht. Während in der Schweiz die Kameras an der Tramhaltestelle vorläufig «erst» filmen, soll in Deutschland bald schon – nach «bewährtem Testlauf» in Berlin – Gesichtserkennung angewandt werden. Smartphones, Social Media, E-Banking, Spotify, Swiss Pass, «kontaktloses Bezahlen» im Supermarkt und Gesundheitsapps, die unsere Schritte zählen, machen unser Leben irgendwie bequemer und teils sogar günstiger – mit Cumulus-Punkten und tieferen Krankenkassenprämien –, aber eben auch weniger frei.

Dass nicht nur die digitalen Multis wie Facebook, Google und Youtube unsere Datenflut für ihre Milliardengewinne verkaufen, sondern auch die Geheimdienste unseren sorglosen Umgang damit schamlos ausnutzen, hat sich 2013 am Beispiel des US-Geheimdiensts NSA überdeutlich gezeigt. Man könnte sagen: Der Fichenskandal meiner Generation sind die Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden.

Der ausbleibende Aufschrei

Als vor dreissig Jahren die Schweizer Fichenaffäre aufflog, war Teil des Skandals, dass der Staatsschutz gar keine rechtliche Grundlage für seine Spitzeleien hatte. Also legalisierte der Bundesrat die Arbeit des Geheimdiensts per Bundesgesetz. Der aktuelle Nachfolger, das revidierte Nachrichtendienstgesetz, das seit 2017 in Kraft ist, weitet die Geheimdienstbefugnisse abermals enorm aus. So verfügt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) heute mit der Kabelaufklärung ganz legal über ein Werkzeug zur Massenüberwachung. Er kann sämtliche unverschlüsselt ins Ausland fliessenden Datenströme abgreifen und nach Stichwörtern durchsuchen. Zudem darf der NDB mit Staatstrojanern in unsere Computer eindringen. Wenn sich der Staatsschutz heute für uns interessiert, weiss er mehr als 1989.

Wie es um die aktuelle Sammelwut des Schweizer Geheimdiensts steht, ist unklar. Der NDB veröffentlicht dazu keine Zahlen mehr. Der Verein Grundrechte Schweiz, die Nachfolgeorganisation des 1990 gegründeten Komitees «Schluss mit dem Schnüffelstaat» (vgl. «Was stand in Ihrer Fiche, Frau Weber?» ), geht davon aus, dass wieder fleissig fichiert wird. Er hat Einsicht in seine aktuelle Fiche verlangt und eine zu grossen Teilen eingeschwärzte Akte erhalten.

In den vergangenen Monaten wurden überdies verschiedene prominente Fälle öffentlich: jener der Basler BastA!-Politikerin Franziska Stier, die auf Facebook eine Anti-Pegida-Demonstration likte – und deren Like als Screenshot in den NDB-Akten landete; jener der SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen, deren Name siebzig Mal in den Geheimdienstdatenbanken auftaucht; jener des SP-Nationalrats Cédric Wermuth, der vom NDB einen fünfseitigen Auszug erhielt.

Doch der grosse Aufschrei bleibt aus. Nach 1989 reichten etwa 100 000 Personen Auskunftsgesuche für ihre Fichen ein – und heute? Halten wir uns weder für wichtig noch interessant genug? Oder erwarten wir vom NDB sowieso keine transparente Auskunft? Ist es uns egal – denn wer nichts zu verbergen hat, hat ja auch nichts zu befürchten? Oder gilt der Fichenskandal vor allem deshalb als Zäsur, weil Massenüberwachung 1989 eben noch ein Skandal war?

Der Fichenskandal ist wohl deshalb in der historischen Erinnerung geblieben, weil es damals der Bevölkerung und der Bewegung «gegen den Schnüffelstaat» – befeuert durch die Entrüstung –, gelungen ist, einen beachtlichen politischen Druck aufzubauen. Für einen Moment lang konnte der Staatsschutz nicht mehr als die geheime Blackbox agieren, die er viel zu lange war – und die er heute wieder ist. Es liegt wieder an uns, Licht ins Dunkel zu bringen und unsere Privatsphäre zu verteidigen, die analoge wie die digitale. Ich habe nun ein Auskunftsgesuch für meine Fiche gestellt.

NDB-Datenbanken : Die eigene Fiche bestellen? So gehts!

Siebzig Auskunftsgesuche pro Jahr gehen durchschnittlich beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ein, wie er selbst auf Anfrage mitteilt. 73 waren es im letzten Jahr. 2019 – im Jubiläumsjahr des Fichenskandals – seien aber bis Ende Oktober bereits 450 Gesuche eingegangen. Um ein Einsichtsgesuch für die eigenen Daten in den NDB-Datenbanken zu stellen, gibt es aktuell auf der WOZ-Website (www.woz.ch/fichen) einen Musterbrief zum Herunterladen.

Der NDB betreibt insgesamt zwölf verschiedene Datenbanken. Bei einem Einsichtsgesuch muss er Auskunft darüber geben, ob man in sechs dieser zwölf Systeme gespeichert ist – darunter etwa das System «Quattro P», das der «Identifikation von bestimmten Kategorien von ausländischen Personen» dient.

Bei den anderen sechs Datenbanken – etwa dem System IASA-GEX NDB für «gewalttätigen Extremismus» –, kann der NDB die Auskunft je nach Datenbank für Jahrzehnte aufschieben. Der Clou: Die Auskunft darf nicht nur dann aufgeschoben werden, wenn ein Interesse an der Geheimhaltung der Daten besteht, sondern auch dann, wenn über die gesuchstellende Person gar keine Daten erhoben worden sind.

Sollte der NDB das Gesuch aufschieben, kann man anschliessend einen Musterbrief an den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten schicken, damit dieser überprüft, ob der NDB die Daten rechtmässig bearbeitet hat – und ob der Aufschub gerechtfertigt ist. Auskunft über den Inhalt einer Fiche kann der Datenschutzbeauftragte aber keine geben.

Merièm Strupler