Demokratie in den USA: Wir, das Volk

Nr. 16 –

Nach der spektakulären Abwahl von Präsident Trump steht in den USA die Demokratie selbst im Zentrum der politischen Auseinandersetzung. Nicht zum ersten Mal. Der Kampf um Bürgerrechte ist ein fester – und rassistisch gefärbter – Bestandteil der Geschichte dieser Willensnation.

Atlanta, Georgia: In Zukunft ist es verboten, vor Wahllokalen wartende Menschen mit Wasser zu versorgen. So sollen sie vom Gang an die Urne abgehalten werden. Foto: Jason Armond, Getty

Rund 160 Millionen US-AmerikanerInnen, zwei Drittel aller Wahlberechtigten, nahmen im letzten November trotz Pandemie an der Präsidentschaftswahl teil. Es war die höchste Stimmbeteiligung seit über hundert Jahren. Die Wahl war gut organisiert. Das Wahlergebnis war eindeutig und hielt allen Nachprüfungen stand. Der Urnengang bot viel Grund zum Feiern für eine Nation, die sich als Wiege der modernen Demokratie versteht.

Doch es kam anders. Denn der eine der beiden Hauptakteure brach die wohl wichtigste Regel der Demokratie: die geordnete Übergabe der Macht, wenn die Mehrheit der WählerInnen es so will. Donald Trump bestreitet bis heute die Legitimität der Wahl. Mit dem Slogan «Stop the Steal» (Stoppt den Diebstahl) heizte er seine Fans am 6. Januar zum Sturm aufs Kapitol an. Bei der Besetzung des Parlamentsgebäudes gab es Tote und Verletzte. Stunden danach weigerten sich die meisten republikanischen Kongressmitglieder immer noch, Joe Biden als Gewinner der Wahl zu bestätigen.

Die Präsidentschaftswahl 2020 hat die gesellschaftlichen Bruchlinien in den USA schonungslos offengelegt. Heute stehen sich zwei unvereinbare und unversöhnliche Blöcke gegenüber: auf der einen Seite DemokratInnen, die die multiethnische, diverse Zukunft der USA verkörpern. Auf der anderen Seite RepublikanerInnen, die genau diese Zukunft fürchten. Diese meist älteren, weissen, mittelständischen US-AmerikanerInnen fühlen sich vom gesellschaftlichen Wandel existenziell bedroht.

Vier von zehn RepublikanerInnen sagten im Februar in einer Umfrage des American Enterprise Institute, sie seien bereit, ihren herkömmlichen Lebensstil, den American Way of Life, wenn nötig mit Gewalt zu verteidigen. So, wie es beim Sturm aufs Kapitol vermeintlich geschah. Es ist kein Zufall, dass die meisten der 377 bisher deswegen verhafteten UmstürzlerInnen aus Wahlbezirken kamen, die sich in den letzten Jahren demografisch stark verändert haben – also aus Orten, die deutlich weniger weiss geworden sind.

Wer gehört dazu? Wer nicht?

Beide Lager sehen sich durch den Ausgang der jüngsten Wahlen in ihrer diametral entgegengesetzten Haltung zur Demokratie und zu den Bürgerrechten bestätigt. Die Rechte glaubt, dass sie ihre Stellung nurmehr in einer exklusiven Demokratie der Auserwählten halten oder gar ausbauen kann: in einer Demokratie, in der die (weisse) Minderheit regiert. Diese exklusive Republik versuchen republikanische PolitikerInnen zurzeit mit Gesetzen und Gerichtsentscheiden zu sichern. Sie türmen Wahlrechtsbeschränkungen auf, als wären es Sandsäcke gegen die Fluten zukünftiger demokratischer Mitsprache (vgl. «Wenn die Stimmen von Schwarzen weniger gelten sollen» ). Es gibt bereits etwa 400 derartige Vorstösse. Besonders viele davon betreffen sogenannte Swing States, die 2020 nicht mehr für Donald Trump, sondern für den Demokraten Joe Biden stimmten: Arizona, Georgia, Pennsylvania, Wisconsin und Michigan.

Der Trend ist eindeutig: In sieben der letzten acht Präsidentschaftswahlen haben die republikanischen Kandidaten das Volksmehr nicht mehr erreicht. Auch Donald Trump ist 2016 nur dank des veralteten, im Grunde undemokratischen Wahlmännersystems (Electoral College) an die Macht gekommen. Monate vor der Präsidentschaftswahl 2020 warnte ausgerechnet er, der bekennende Populist, auf seinem Lieblingssender Fox News: Wenn jedeR Stimmberechtigte in den USA tatsächlich wählen würde, gäbe es überhaupt keine republikanischen Wahlsiege mehr. Der republikanische Abgeordnete John Kavanagh bestätigte dieser Tage im Parlament Arizonas, es müssten ja nicht alle wählen: «Quantität ist wichtig, aber wir müssen auch auf die Qualität der Stimmen achten.»

So oder ähnlich wurde in den USA von Anfang an gegen die Ausweitung der Bürgerrechte auf Frauen, Besitzlose, Ungebildete, Schwarze, Native Americans oder Vorbestrafte argumentiert. In der jungen US-Demokratie des ausgehenden 18. Jahrhunderts besassen bloss sechs Prozent der Bevölkerung, alles reiche, weisse Gutsbesitzer, das Stimm- und Wahlrecht – obwohl das 1787 verabschiedete Gründungsdokument der USA mit den Worten begann: «Wir, das Volk, (…) setzen und begründen diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika.» Heute steht einmal mehr die Frage im Zentrum: Wer gehört dazu zu diesem demokratischen Wir? Und wer nicht?

Trumps Mär von der «gestohlenen Wahl» liefert eine ausgesprochen hässliche Antwort. Der achtzigjährige afroamerikanische Bürgerrechtsveteran Courtland Cox sagte es gegenüber der «Washington Post» so: «Die Leute wollen natürlich wissen, wer denn gestohlen hat. Und sie sagen, dass es in Philadelphia und Detroit, in Wisconsin, Georgia und Arizona passiert ist. Was so viel heisst wie: Es sind die Schwarzen und die People of Color, die die Wahl gestohlen haben.»

Das Wahlgestrüpp entwirren

Der Wahlsieger Biden und die demokratischen Kongressmitglieder hingegen möchten ihre derzeitige hauchdünne Mehrheit nutzen, um via Bundesgesetzgebung das Stimmrecht für alle US-BürgerInnen, insbesondere aber für People of Color, fairer und zugänglicher zu machen. «For the People Act» (Gesetz für das Volk) heisst das ehrgeizige Projekt, welches bereits Anfang März vom Repräsentantenhaus verabschiedet wurde und das nun im Senat zur Diskussion steht.

Auf rund 800 Seiten wird beschrieben, wie eine zeitgemässe integrative Demokratie aussehen müsste. Die Wahlen selbst, die heute in jedem US-Bundesstaat anders und meist unnötig kompliziert organisiert sind, sollen einheitlicher, übersichtlicher und einfacher werden. Automatische Registrierung der WählerInnen, klare Ausweisvorschriften und Erleichterung der brieflichen Stimmabgabe sind nur ein paar kleine, aber wichtige Neuerungsvorschläge zur Entflechtung des gegenwärtigen dornigen Wahlgestrüpps.

Das «Gesetz für das Volk» zielt auch auf grundsätzliche Missstände ab und versucht, vergangene demokratiefeindliche Entscheide wiedergutzumachen.

Erstens: Schluss mit dem sogenannten Gerrymandering, der manipulativen Festlegung möglichst «vorteilhafter» Wahlbezirke durch die jeweilige Regierungspartei eines Bundesstaats. In der Demokratie sollen die Stimmberechtigten ihre PolitikerInnen wählen können, nicht die PolitikerInnen ihre Wählerschaft aussuchen.

Zweitens: Wiederherstellung des Wahlrechts für Vorbestrafte; über fünf Millionen US-BürgerInnen konnten im Herbst 2020 nicht wählen, weil sie einmal straffällig geworden waren. People of Color, die unverhältnismässig oft kriminalisiert werden, sind von diesem Entzug des aktiven Wahlrechts besonders betroffen.

Drittens: Gewährung des vollen Stimm- und Wahlrechts an die US-AmerikanerInnen unter den zu 98 Prozent nicht-weissen BewohnerInnen der fünf Aussengebiete Puerto Rico, Guam, Amerikanisch-Samoa, Nördliche Marianen und Amerikanische Jungferninseln. Zusammengenommen ist die Bevölkerung dieser kolonialen Territorien grösser als die der fünf kleinsten US-Bundesstaaten, von denen heute jeder zwei VertreterInnen in den Senat schicken kann. Auch die Bürgerrechte der 700 000 EinwohnerInnen von Washington D. C. sind eingeschränkt. Denn der District of Columbia wurde bisher nicht als US-Bundesstaat anerkannt. Ausgerechnet die BürgerInnen der Hauptstadt eines demokratischen Staates gehören nicht ganz in diese Demokratie.

Viertens: Neuorganisation der 2010 deregulierten Wahlfinanzierung, damit nicht das grosse Geld, sondern die kleinen Spenden der BürgerInnen die Wahlen bestimmen.

Neben dem «For the People Act» gibt es eine zweite sinnverwandte Vorlage, die nach dem bekannten, im letzten Sommer verstorbenen Schwarzen Bürgerrechtler John Lewis benannt ist. Das John-Lewis-Gesetz bezweckt die Wiederherstellung des «Voting Rights Act» (VRA) von 1965, einem der wichtigsten Gleichstellungsartikel in der Geschichte der USA. Auf dem Höhepunkt der Bürgerrechtskämpfe unterzeichnete Präsident Lyndon Johnson eine Reihe von Gesetzen, die das Ende der Jim-Crow-Ära, des Apartheidregimes der US-Südstaaten, beschleunigten. Als das Stimmrecht endlich für alle US-BürgerInnen, unabhängig von ihrer Hautfarbe, galt, konnten zwanzig Millionen Menschen mehr wählen. Der VRA war eine seltene und mutige Intervention der Bundesregierung gegen den «föderalistischen» Rassismus einiger ihrer Mitgliedstaaten.

Der dritte Wiederaufbau

Doch 2013, nach der Wiederwahl von Barack Obama, hob die damals bereits konservative Mehrheit des Supreme Court die griffigsten Schutzmechanismen des VRA auf. US-Bundesstaaten mit einer «Geschichte der Diskriminierung» mussten Änderungen ihrer Wahlgesetze nicht länger der Zentralregierung zur Prüfung vorlegen. Das sei ganz einfach nicht mehr nötig, begründete der Vorsitzende des Obersten Gerichts, John Roberts. Die 2020 verstorbene Oberrichterin Ruth Bader Ginsburg bemerkte dazu in ihrer abweichenden Meinung sinngemäss: Wer den Minderheitenschutz aufgibt, weil er funktioniert hat und noch funktioniert, handelt wie eine Person, die mitten im Regen den Schirm wegwirft, weil sie bisher ja nicht nass geworden ist.

Vorab Schwarze Intellektuelle nennen die aktuelle Initiative zur Stärkung der Bürgerrechte den «dritten Wiederaufbau». Als «Reconstruction» werden Versuche der US-Regierung und des Kongresses bezeichnet, das Land von rassistischen Exzessen weg und näher an seine demokratischen Ideale heranzuführen.

Der blutige Bürgerkrieg in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts beendete die Institution der Sklaverei in den Südstaaten. Politisch bedeutete das sozusagen eine zweite Staatsgründung, einen zweiten Versuch mit einer nun sklavenfreien Demokratie. Doch ökonomisch wurde wenig in den Wiederaufbau investiert. Bereits 1877 schlossen die Politiker des Nordens faule Kompromisse mit ihren Kollegen im Süden, um ihre eigene Macht zu stärken – auf Kosten der Schwarzen Bevölkerung, die in den nächsten Jahrzehnten brutal unterdrückt wurde. Der afroamerikanische Soziologe W. E. B. Du Bois schrieb über diese Zeit: «Der Sklave kam frei, stand für einen kurzen Moment in der Sonne und ging wieder zurück Richtung Sklaverei.»

Der zweite Wiederaufbau in den 1960er Jahren begann vielversprechend. Die Bürgerrechtsbewegung hatte erreicht, dass die Rechte der People of Color gestärkt wurden. Der demokratische Präsident Lyndon Johnson führte überdies einen «Kampf gegen die Armut», welche die nichtweisse Bevölkerung besonders hart traf. Doch dieser sozialpolitische Feldzug wurde Anfang der siebziger Jahre von Richard Nixons militaristischem «Krieg gegen die Drogen» abgelöst, der die Schwarze Bevölkerung überdurchschnittlich kriminalisierte. Im Nachgang der Bürgerrechtsbewegung nutzte die republikanische Partei rassistische Ressentiments, um weisse Mehrheiten für sich zu gewinnen. Was als sogenannte «Southern Strategy» in den Südstaaten begann, ist mittlerweile zum Organisationsprinzip der rechtskonservativen Grosspartei geworden: die Ausgrenzung von «Anderen». Im Wahlherbst 2020 haben 74 Millionen Stimmberechtigte die Idee der White Supremacy, der Vorherrschaft der Weissen, unterstützt oder zumindest toleriert.

Doch 81 Millionen US-AmerikanerInnen haben Joe Biden gewählt. Und der hat den Wiederaufbau fest eingeplant: Auf das bereits verabschiedete grosszügige Covid-Hilfspaket folgt der weitreichende Infrastrukturplan, dann die umfassende Bürgerrechtsreform …

Vielleicht können die USA ihr noch junges Experiment einer lebendigen und einmalig multiethnischen Demokratie vorläufig weiterführen.

Ius soli : Das Bürgerrecht in die Wiege gelegt

Wie die meisten Länder der beiden Amerikas verleihen die USA ihr Bürgerrecht gemäss dem Ius soli («Recht des Bodens»): Wer in den USA auf die Welt kommt, wird automatisch BürgerIn des Landes – und zwar unabhängig von der Nationalität oder vom Aufenthaltsstatus der Eltern.

Jedes Jahr werden in den USA zum Beispiel rund 300 000 Babys von Sans-Papiers als US-BürgerInnen geboren. Diese Kinder haben die gleichen Rechte wie Alteingesessene – nicht aber ihre Eltern, die weiterhin als «Illegale» ausgewiesen werden können. Es gibt in den USA Millionen von Familien, in denen Mutter, Vater und Kinder einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus und verschiedene Staatsangehörigkeiten haben.

Was es in den USA dank des Ius soli nicht gibt, sind rechtlose MigrantInnen der zweiten oder gar dritten Generation. In der Schweiz hingegen, die wie alle europäischen und die meisten afrikanischen und asiatischen Länder die Staatsbürgerschaft gemäss dem Ius sanguinis («Blutrecht», Abstammung) vergibt, lebt mittlerweile ein Viertel der Bevölkerung ohne Bürgerrechte. Das soll sich jetzt ändern, sagen linke PolitikerInnen (siehe WOZ Nr. 10/2021 ).

International verliert das Ius soli an Gewicht: Grossbritannien, Australien, Indien und Malta beendeten die Rechtspraxis in den achtziger Jahren. Irland folgte 2004, Neuseeland 2006 und die Dominikanische Republik 2010. Auch in den USA wollen rechtskonservative Kräfte das «Recht des Bodens» abschaffen. Denn die NeubürgerInnen aus aller Welt machen die Nation ganz entschieden weniger weiss und bringen eine ungeheure, weltoffene Dynamik ins politische System.

Lotta Suter