«Howald Moor contre Suisse»: «Sie sollen ihre Fehler endlich zugeben und dafür geradestehen»

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Wer mit Asbeststaub in Berührung kommt, erkrankt meist erst Jahrzehnte später daran. Unternehmen und die Suva konnten sich immer wieder mit dem Verweis auf die Verjährungsfrist herausreden. Die Angehörigen des Turbinenmonteurs Hans Moor wollten das nicht akzeptieren. Sie zogen bis nach Strassburg und bekamen recht – mit weitreichenden Folgen.

Renate Howald Moor sitzt am Esstisch in ihrer Wohnung im Aargau, vor sich drei dicke Ordner voller Dokumente. Sie belegen den Leidensweg ihres 2005 verstorbenen Mannes und eine nunmehr bereits über zwölfjährige Prozessgeschichte.

Hans Moor war 2003 an einem Brustfelltumor erkrankt. Dieser entstand aufgrund von kleinen Verletzungen durch Asbeststaub und der anschliessenden Vernarbungen auf seiner Lunge. In den sechziger und siebziger Jahren war er an seinem Arbeitsplatz häufig in Kontakt mit Asbest gekommen, ungeschützt und ohne eine Warnung seiner Vorgesetzten. Jahrzehnte später starb er an den Folgen. Alle richterlichen Instanzen hatten die Schadensersatzklage der Angehörigen von Hans Moor gegen das verantwortliche Unternehmen wie auch gegen die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) abgewiesen. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gab ihnen im März 2014 recht. «Ja, wir haben bereits viel erreicht», sagt die heute 68-jährige Renate Howald Moor, «und darauf sind wir auch stolz.»

Beim Montieren von Dampfturbinen

Hans Moor absolvierte Anfang der sechziger Jahre bei der Maschinenfabrik Oerlikon eine Lehre als Maschinenschlosser. Danach wurde er als Turbinenmonteur bei der Revision von Dampfturbinen eingesetzt. Diese waren zur Steigerung ihres Wirkungsgrads mit einem Asbestmantel isoliert, den die Monteure bei einer Revision jeweils zuerst von Hand weghacken mussten. Das führte zu erheblichen Staubemissionen.

Renate Howald Moor lernte ihren späteren Ehemann am 18. Dezember 1993 kennen – das Datum weiss sie auswendig. Beide waren in Scheidung, beide hatten bereits erwachsene Kinder. Hans Moor arbeitete damals bei ABB in Baden im Servicedienst. Die Maschinenfabrik Oerlikon war schon in den sechziger Jahren von BBC übernommen worden, dem damaligen Aushängeschild der Schweizer Elektrotechnikindustrie. 1988 fusionierte BBC mit der schwedischen Asea zu ABB, die mit dem Anspruch antrat, ein global führendes Technologieunternehmen zu werden. Moor hatte das Unternehmen also nie gewechselt, nur die Namen und Besitzverhältnisse änderten sich.

«Bevor ich ihn kennenlernte, ging er oft auf Montage», sagt Renate Howald Moor. Auch da sei er immer wieder mit Asbeststaub in Kontakt gekommen. Zusammen mit zwei, drei Kollegen habe er sich um die weltweit installierten Dampfturbinen seines Unternehmens gekümmert. «Er hatte sämtliche Turbinenpläne im Kopf, der hat alles gewusst.» Manchmal habe man ihn auch später noch mitten in der Nacht angerufen, wenn es irgendwo ein Problem gab. «Dann sagte er: ‹Mach den und den Deckel auf›, und fragte: ‹Was steht da für eine Nummer drauf?› Er konnte dann genau sagen, was für eine Verkapselung abzuschrauben, welches Ventil zu lösen sei.»

2000 verkaufte ABB ihre Turbinensparte. Hans Moor war nun ein Alstom-Beschäftigter. Ihm wurde in dieser Zeit immer mehr bewusst, welch gefährliche Arbeit er eigentlich ausgeführt hatte. Asbest war nach einem langen Abwehrkampf der Industrie ab 1994 in der Schweiz verboten. Erste Arbeitskollegen erkrankten an Krebs und starben. «Er sagte damals zu mir, er wisse nicht, was auf ihn zukomme», erinnert sich Renate Howald Moor. 2003 merkte er dann, dass etwas mit seiner Gesundheit nicht mehr stimmte. Er war damals 57 Jahre alt. «Er fühlte sich immer sehr müde und hatte keine Ausdauer mehr. Ausserdem verspürte er diffuse Schmerzen.» Moor war ein sehr aktiver und sportlicher Mensch gewesen. Im Winter ging er mit Freunden oft auf Skitouren. Doch dann bekam er Atemprobleme. «Ende 2003 sind die Beschwerden grösser geworden, er wurde zusehends unruhig.»

Hans Moor musste klar geworden sein, dass nun auch er vom Asbest eingeholt worden war. Anfang 2004 beginnt er, seinen Krankheitsverlauf aufzuzeichnen. Zu dieser Zeit verspürt er bereits Brustschmerzen beim Atmen und hat einen «undefinierbaren Husten». Er recherchiert im Internet und befürchtet einen Lungenkrebs. Am 1. März 2004 lässt er sich medizinisch untersuchen. Aufnahmen des Computertomografen zeigen Flüssigkeitsansammlungen und Verwachsungen auf dem linken Lungenflügel. Es folgen weitere Untersuchungen, bis er am 5. Mai den erschütternden «definitiven Befund» in den Händen hält und notiert: «Lungenkarzinom (bösartig), ausgelöst durch Asbest».

Jahrelange Leidenszeit

Hans Moor muss sich bereits am 13. Mai 2004 einer schweren Lungenoperation unterziehen. Tags zuvor heiratete er Renate Howald. «Es war eine Notheirat», sagt sie. «Wir wollten ursprünglich eigentlich erst heiraten, wenn unsere Kinder aus den ersten Ehen ihre Ausbildungen abgeschlossen haben.» Schnell mussten alle nötigen Papiere besorgt werden und wurden Kärtchen an den engsten Bekanntenkreis geschrieben.

Die Operation erweist sich als Fehlschlag, der Tumor lässt sich aufgrund seiner Lage nicht herausschneiden. Für Hans Moor und seine Ehefrau beginnt nun erst recht eine Leidenszeit. Er unterzieht sich einer Chemotherapie, die ihm stark zusetzt. Mehrmals muss er auf die Notaufnahme ins Spital, hat starke Bauchkrämpfe, erbricht Galle, leidet unter Gallensteinen und Koliken. Aufgrund von Übelkeit isst er nur noch wenig und leidet an Flüssigkeitsmangel. Nach ein paar Monaten geht es ihm kurz wieder etwas besser, er geht sogar wieder einige Tage zur Arbeit. Doch durch eine erneute Chemotherapie wird er wieder extrem müde. Dann kommt es plötzlich wieder zu heftigen Schmerzen.

«Ganz schlimm wurde es ab Herbst 2004, als die Bestrahlungen begannen», sagt Renate Howald Moor leise. «Ich weiss nicht mehr, wie oft ich bei Nacht und Nebel in den Notfall nach Aarau gefahren bin. Er hatte grauenhafte Schmerzen.» Hans Moor notiert am 3. Dezember 2004: «Die letzten zwei Wochen waren für mich sehr belastend, mit starken Narbenschmerzen, Atmungsbeschwerden, mit Reizhusten, grosser Müdigkeit, Appetitlosigkeit, tiefem Blutdruck und zu hohem Puls.» Die Bestrahlungen gehen auch 2005 weiter. «Es war fast übermenschlich, was er vollbracht hat», sagt Renate Howald Moor. Am 20. Juli endet die Therapie. Ein weiteres Computertomogramm wird gemacht. Hans Moor erfährt am 10. August, dass sein Tumor weiterwächst. «Es gibt keine weitere Behandlungsmöglichkeit mehr, das heisst, ich bin austherapiert», schreibt er in die Chronik. Von da an wird seine Frau die Einträge weiterführen.

In der Wohnung der Moors werden nun Sauerstoffgeräte installiert, Hans Moor leidet fast ständig unter Atemnot. Er bekommt hohe Dosen an Schmerzmitteln verschrieben, doch helfen sie nur zeitweise. Er braucht Infusionen. «Es ist so schwierig, wir leiden beide», schreibt Renate Howald Moor am 6. Oktober. Zwei Wochen später enden ihre Aufzeichnungen: «Es fehlen Zeit und Kraft», heisst es in ihrem letzten Eintrag. Am 10. November 2005 stirbt Hans Moor. «Die Todesanzeige hatte er vor seinem Tod noch selber geschrieben und auch die Adressen für die Trauerkärtchen», sagt Renate Howald Moor. Auch habe er sie noch gefragt, ob sie bereit sei, für ihn den Gerichtsprozess gegen seinen Arbeitgeber durchzuziehen.

Vor seinem Tod hatte Hans Moor bereits eine Zivilklage gegen Alstom eingereicht und, vertreten durch den Anwalt David Husmann, eine Entschädigung gefordert. Er warf dem Rechtsnachfolger der Maschinenfabrik Oerlikon und von BBC vor, dass er und seine Arbeitskollegen nicht über die Gefährlichkeit von Asbest informiert und keine Schutzvorkehrungen veranlasst worden seien. Alstom stellte sich auf den Standpunkt, dass «das Ereignis» längst verjährt sei. Husmann wandte ein, von einem Ablauf der Verjährungsfrist könne keine Rede sein, auch wenn der giftige Asbeststaub schon weit vor zehn Jahren eingeatmet worden sei. Denn entscheidend für die Frist könne ja nur der Beginn der Krankheit sein. Vorher wusste sein Mandant noch gar nichts davon – und habe somit auch keine Möglichkeit gehabt zu klagen. Dieser Argumentation folgte das Gericht allerdings nicht. Es wies die Klage mit Verweis auf die geltende Bundesgerichtspraxis ab.

Verjährungsfrist als Schutz

Renate Howald Moor und die beiden Töchter des Verstorbenen zogen die Klagen weiter. Geklagt wurde auch gegen die Suva, weil sie es unterlassen habe, am Arbeitsplatz von Moor auf die Einhaltung der Arbeitssicherheit zu bestehen, wie die Anstalt Jahre später selber schrieb. Die Suva wusste schon ab Ende der fünfziger Jahre von der Gefährlichkeit des Asbests. Doch sowohl die Klage gegen die Suva wie die gegen Alstom wiesen die RichterInnen mit Bezug auf die abgelaufene Verjährungsfrist durch alle Instanzen ab.

Renate Howald Moor war bei der Bundesgerichtsverhandlung anwesend. «Der Prozess begann am 16. November 2010 um acht Uhr morgens. Wir kamen mit dem ersten Zug aber erst um 8.10 Uhr in Lausanne an. Die RichterInnen hatten gnädigerweise bis 8.20 Uhr gewartet. Obwohl schon im Vorfeld auf die Verspätung aufmerksam gemacht, liessen sie uns ihre Missstimmung deswegen klar erkennen.» Im Anschluss an den Prozess begründeten die RichterInnen ihr abschlägiges Urteil. Der Gesetzgeber habe die Verjährungsbestimmungen bewusst so ausgestaltet, daran gebe es nichts zu deuteln. Er habe dies im Interesse «der öffentlichen Ordnung» und der «Rechtssicherheit» getan. Man könne einen «Schuldner» nicht auf unbestimmte Zeit im Unklaren lassen, ob er einem Geschädigten irgendwann doch noch Wiedergutmachung zu leisten habe. Eine Richterin machte allerdings klar, dass sie damit nicht einverstanden sei. Es gebe bei der Verjährungsfrist sehr wohl Spielraum, doch sie sei mit dieser Auffassung leider in der Minderheit.

«Wenn man gesehen hat, wie die anderen Richter da vorne sassen, ist man den Verdacht nicht losgeworden, dass die denken: ‹Hört doch auf, wir wollen unsere Ruhe, ihr wirbelt nur unnötig Staub auf.› Ich fühlte mich überhaupt nicht ernst genommen. Jeder Bürger hat doch das Recht, seinen Fall vorzubringen. Aber wie will ich ihn vorbringen, wenn er verjährt ist, bevor ich weiss, dass es ihn überhaupt gibt?»

Die Angehörigen entschieden auf Anraten von Husmann, das Urteil nach Strassburg an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weiterzuziehen. Möglich war das nur, weil ihre Coop-Rechtsschutzversicherung bereit war, alle Aufwendungen zu zahlen. Schon bald wurde klar, dass sie Chancen haben. Ihr Fall wurde von der Vorprüfungsinstanz sehr schnell als relevant akzeptiert und an das eigentliche Gericht weitergeleitet. 98 von 100 Fällen schaffen diese Hürde nicht.

Zurück auf Feld eins

Am 11. März 2014 entschied der EGMR zugunsten der Klägerinnen. Renate Howald Moor erfuhr von einem Journalisten vom Urteilsspruch. «Die wollten einen Kommentar. Da sagte ich: ‹Ich weiss noch gar nichts, ich rufe zurück.› Kaum hatte ich aufgehängt, rief Husmann an und sagte: ‹Renate, wir haben geputzt.› Und dann ging der Medienrummel richtig los.»

Das Urteil war für Howald Moor eine grosse Erleichterung: «Endlich hat jemand die Realität so gesehen, wie sie auch ist.» Die RichterInnen in Strassburg waren zur Auffassung gelangt, dass durch die bundesrichterliche Praxis der Verjährungsfrist der faire Zugang zum Gericht missachtet werde (vgl. «Das Recht auf ein faires Verfahren» im Anschluss an diesen Text). Auch Asbestopfer hätten das Recht auf wirkungsvolle Klagen. Den Angehörigen wurde eine «Genugtuung» von 9000 Euro sowie eine Parteienentschädigung zugesprochen. Auf dieses Geld wurde Renate Howald Moor später immer wieder von JournalistInnen angesprochen. «Da sagte ich jeweils: ‹Hört doch mit dieser Frage auf. Es ist mir und meinem Mann doch um was ganz anderes gegangen.› Es kann doch nicht sein, dass die Verantwortlichen einfach ungeschoren davonkommen.»

Ihre Medienpräsenz hatte auch negative Auswirkungen: «Ich bekam bitterböse Telefonanrufe. Zum Glück bin ich schlagfertig und lasse mich nicht provozieren.» Auch auf der Strasse wurde sie angefeindet: «Nach dem Entscheid in Strassburg hat mich eine Frau in Baden angeschnauzt, mir gehe es ja nur ums Geld. Wenn Alstom jetzt Entschädigungen zahlen müsse, würden hier ganz viele Leute ihren Job verlieren.»

Von der Unternehmensleitung haben Moor oder seine Angehörigen nie eine Entschuldigung erhalten. Als klar wurde, dass Moor definitiv arbeitsunfähig war, habe ihm ein Vorgesetzter seine persönlichen Sachen vom Arbeitsplatz vorbeigebracht. «Die haben einfach alles in eine grosse Kartonschachtel gepackt», erinnert sich Renate Howald Moor. Nach seinem Tod habe man ihr eine Beileidskarte geschickt.

Der Gerichtsfall Moor ist derweil zurück auf Feld eins. Das Arbeitsgericht in Baden muss nach dem EGMR-Urteil und einer entsprechenden Anweisung des Bundesgerichts erneut über die Klage des vor zwölf Jahren verstorbenen Hans Moor gegen das verantwortliche Unternehmen befinden. Die Suva sowie die Alstom prüfen derzeit, ob der Fall mit einem Vergleich erledigt werden kann. Renate Howald Moor sagt: «Wir wollen nicht unbedingt eine Gerichtsverhandlung. Wir wollen einfach, dass die zugeben, dass sie einen Fehler gemacht haben, dafür geradestehen und eine Entschädigung zahlen.»

Kornel Stadlers Illustrationen zeigen die jeweiligen ProtagonistInnen zur Zeit, in der ihr Beschwerdefall akut war. Dazu integriert Stadler Reminiszenzen rund um den Fall.

Artikel 6 EMRK : Das Recht auf ein faires Verfahren

Artikel 6, Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) gewährleistet das Recht einer jeden Person auf ein faires Verfahren. Das Bundesgericht missachte diesen Artikel, so das Urteil im Fall «Howald Moor et autres contre Suisse», wenn es Opfer von Asbestemissionen mit Verweis auf die Verjährungsfrist vom Erheben einer wirkungsvollen Klage ausschliesse. Damit sei auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt. Verjährungsfristen dürften nicht so weit gehen, dass das Recht auf Zugang zum Gericht seiner Substanz entleert wird.

Für David Husmann, den Anwalt von Renate Howald Moor, ist das Urteil des EGMR «gewaltig». Es habe die Lage der Asbestopfer und ihrer Angehörigen wesentlich verbessert. «Und es hat gezeigt, dass das Bundesgericht die Situation falsch darstellte.» Strassburg sei ein notwendiges Korrektiv, vor allem für ein Land wie die Schweiz, das kein Verfassungsgericht kennt.

Tatsächlich kam nach dem Urteil aus Strassburg einiges in Gang: Bundesrat Alain Berset initiierte einen runden Tisch unter Leitung von Altbundesrat Moritz Leuenberger, der Lösungen für die Asbestopfer suchen sollte. Aufgrund der Arbeit dieses Gremiums wurde im März 2017 die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Efa) gegründet. Diese Stiftung zahlt Asbestopfern und ihren Angehörigen nun relativ unbürokratisch Entschädigungen aus und betreut sie mit einem Care-Service. Es werden auch Entschädigungen an Angehörige von bereits verstorbenen Asbestopfern gezahlt, wenn diese nach 2005 gestorben sind. Die Stiftung ist vor allem für jene Fälle da, die von der Suva nicht oder nicht ausreichend abgedeckt werden. Das Geld stammt zum Teil von Unternehmen aus den betroffenen Branchen, aber auch von der öffentlichen Hand. Im Stiftungsrat sitzt auch David Husmann.

Auch im Bundeshaus zeigt das Urteil Auswirkungen. Der Bundesrat hatte schon kurz vor dem Urteilsspruch vom März 2014 eine Botschaft zur Verlängerung der Verjährungsfrist bei Personenschäden ins Parlament geschickt. Diese sollte auf dreissig Jahre ausgedehnt werden, jedoch nach wie vor nicht ab dem Zeitpunkt einer Erkrankung beginnen. Nachdem das Parlament die Ergebnisse des runden Tischs abwarten wollte, entschied die Rechtskommission des Nationalrats am 4. September 2017, im Rat zu beantragen, die Revision des Bundesrats abzuschreiben. Sie sei wegen der gefundenen Lösung nicht mehr erforderlich. Anderer Meinung ist die entsprechende Ständeratskommission. Nach «intensiver Diskussion» mit dem Stiftungsrat der Efa hat sie am 27. Oktober 2017 entschieden, die Revision nicht abzuschreiben. Das EGMR-Urteil beschränke sich nicht nur auf Asbestfälle. Auch in anderen «Fallkonstellationen», in denen Schäden erst nach Jahrzehnten sichtbar werden, müsse es möglich sein zu klagen.
Daniel Stern