Gefährderin der Woche: Karin Keller-Sutter

Die Bevölkerung vor Terror schützen, die Sicherheit der Schweiz erhöhen: Das ist es, was Justizministerin Karin Keller-Sutter laut eigener Aussage mit dem neuen Polizeimassnahmengesetz PMT will. Gemäss der Vorlage gelten Personen, die «die staatliche Ordnung verändern oder beeinflussen wollen» und dabei «Furcht und Schrecken verbreiten», als sogenannte GefährderInnen. Diese schwammige Definition erfüllt auch die freisinnige Bundesrätin selbst – wie sie vergangene Woche an der Pressekonferenz zum Abstimmungskampf demonstrierte. «Wenn in bestimmten Fällen eine konkrete terroristische Gefahr droht, aber noch keine Straftat verübt wurde, muss die Polizei heute in der Regel zuschauen», sagte Keller-Sutter. Implizit heisst das: Wer dem PMT nicht zustimmt, ermöglicht Anschläge.
Eine solche Aussage, erst noch von einer Magistratsperson, die zur wahrhaftigen Information verpflichtet ist, verbreitet bei den ZuhörerInnen logischerweise Furcht und Schrecken: Die hilflose Polizei muss tatenlos zuschauen, statt uns alle zu beschützen! Dabei gibt es längst diverse Straftatbestände im Zusammenhang mit «terroristischen Aktivitäten», bei denen der Staat durchaus eine Handhabe hat: Die Gründung, Unterstützung, Mitgliedschaft in und Finanzierung einer «terroristischen Vereinigung» stehen heute ebenso unter Strafe wie «terroristisch motivierte» Reisen und diverse andere Vergehen. Auf diese Vorbereitungshandlungen können sich die Behörden berufen, um eine Person dingfest zu machen und eine Strafverfolgung einzuleiten. Von einer «Lücke, die es zu schliessen gibt», von «Wartenmüssen, bis etwas passiert», kann keine Rede sein.
Bundesrätin Keller-Sutter schürt also wissentlich «Furcht und Schrecken». Die WOZ auferlegt ihr hierfür vorerst eine relativ milde Massnahme aus dem PMT: ein Rayonverbot für das Bundesmedienzentrum sowie alle weiteren für Pressekonferenzen üblicherweise genutzten Räumlichkeiten. Sollte KKS weiterhin Furcht und Schrecken verbreiten, sind weiter gehende PMT-Massnahmen bis hin zu Hausarrest zu prüfen.
Bis zur Abstimmung vom 13. Juni kürt die WOZ in jeder Ausgabe eineN GefährderIn der Woche – und belegt diese Person mit einer präventiven Massnahme aus dem Katalog des PMT. Natürlich immer mit Augenmass und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit!