Adrian Riklin (adr)

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«Huber contre Suisse»: «Die wollten mich regelrecht zu einer Falschaussage zwingen»

Bis 1990 wurde in der Schweiz unzähligen Menschen die Freiheit entzogen, ohne dass die Zulässigkeit der Haft von unabhängigen RichterInnen überprüft wurde. Dass das heute als rechtswidrig gilt, ist auch Jutta Huber zu verdanken: Sieben Jahre zuvor wurde die damalige Prostituierte in einer Strafuntersuchung gegen Hells Angels wegen «versuchten falschen Zeugnisses» verurteilt.