Dossier Generalstreik: Der Generalstreik und die heutige Bewegung

Wären die Schweizer ArbeitnehmerInnen heute überhaupt noch in der Lage, ihre Interessen in einer grossen kollektiven Aktion durchzusetzen?

«Als vor mehr als 30 Jahren auf dem Festlande die Bildung von Gewerkschaften begann und vereinzelte Streike ausbrachen, erklärte diese Afterwissenschaft [Greulich meint die Ökonomen; P. R.]: ‘Die Arbeiter streben das Unmögliche an, indem sie den Lohn durch Kampf erhöhen wollen. Der Lohn richtet sich nach Angebot und Nachfrage, daran ist durch keinen Kampf etwas zu ändern.’ Heute sind wenigstens die unabhängigen Männer der Wissenschaft – von den Sykophanten des Kapitals spreche ich nicht – darüber einig, dass die Gewerkschaften mit Erfolg die Lebenshaltung der Arbeiterklasse verteidigen und heben können.»

Herman Greulich, Arbeitertag Luzern 1899

Bei der Erinnerung an geschichtliche Vorgänge steht meistens die Würdigung der Vergangenheit im Vordergrund. Weil der Generalstreik vom November 1918 aber das bisher wichtigste Ereignis der schweizerischen ArbeiterInnen- und Gewerkschaftsbewegung ist, möchte ich den Rückblick zum Anlass für ein paar Überlegungen nehmen, die unsere Bewegungen auch heute betreffen.

Eine der drei Hauptforderungen des Generalstreiks war die Einführung des Achtstundentages. Das führte dazu, dass im Frühling 1919 die Arbeitszeit auf einen Schlag in einem heute fast unglaublichen Ausmass verkürzt wurde. Vorher und nachher musste um jeden noch so kleinen Fortschritt jahre- und jahrzehntelang gerungen werden. Damals stimmten die Arbeitgeberverbände und die politischen Behörden in kürzester Zeit der 48-Stunden-Woche (bei sechs Arbeitstagen) zu, was einer Herabsetzung der Wochenarbeitszeit um sechs bis elf Stunden gleichkam, und das ohne Senkung der Löhne. Weder davor noch danach kam es bei der Arbeitszeit zu einem vergleichbaren und erst noch nachhaltigen Fortschritt. Der Erfolg war das unmittelbare Ergebnis des Generalstreiks – und neuer ernst zu nehmender Streikdrohungen im kurzen Konjunkturaufschwung danach. Dass die Unternehmerverbände und Behörden zu den nötigen Konzessionen bereit waren, ist entscheidend auf die Angst vor neuen Streiks zurückzuführen.

Die Verkürzung der Erwerbsarbeitszeit ist eine der zentralen Fragen der Gewerkschaften, aber auch der Entwicklung der Gesellschaft als Ganzes geblieben. Eine ökologisch orientierte Wachstums- und Innovationspolitik ist ein wichtiges Element einer Beschäftigungspolitik; aber ohne drastische Arbeitszeitverkürzungen kann die Arbeitslosigkeit nicht wirksam bekämpft werden. In den letzten 120 Jahren wurde die Jahresarbeitszeit in Europa um rund fünfzig Prozent gesenkt, während die Löhne gleichzeitig um das Zehnfache und die Arbeitsproduktivität noch weit stärker gestiegen sind. Wenn es nicht zu diesen massiven Arbeitszeitverkürzungen gekommen wäre, hätten wir heute eine gigantische Massenarbeitslosigkeit. Es sollte unmittelbar einleuchten, dass eine intelligente Politik der Arbeitszeitverkürzung bei anhaltender Produktivitätssteigerung für die Entwicklung der Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist. Der Widerstand dagegen ist ideologisch borniert und in einer längerfristigen Perspektive verantwortungslos. Dass eine Politik der Arbeitszeitverkürzung praktisch funktioniert, setzt voraus, dass die Löhne bei den unteren und mittleren Einkommen auch bei verkürzter Arbeitszeit gehalten werden können.

Wären aber die ArbeitnehmerInnen in diesem Land, das den Streik weitgehend verlernt, vergessen und verdrängt hat, und wären ihre Verbände, die Gewerkschaften, überhaupt noch in der Lage, ihre Interessen in einer grossen kollektiven Aktion durchzusetzen? Für eine Annäherung an diese Frage ist es sinnvoll, zwischen objektiven und subjektiven Bedingungen zu unterscheiden. Während subjektiv eine solche Bewegung derzeit ausserhalb des Vorstellungsvermögens liegt, sind die Verhältnisse auf der objektiven Seite weit weniger klar.

Für eine Analyse des Kräfteverhältnisses ist es hilfreich, die Produktionsbedingungen zu betrachten. Es kann auch nicht schaden, den Versuch zu wagen, die Dinge aus der Perspektive der Gegenpartei zu beleuchten. Bei einer Analyse der Produktionsprozesse zeigt sich rasch, dass die Voraussetzungen für erfolgreiche Streikbewegungen im Vergleich zur Situation vor achtzig Jahren nicht schlechter, sondern besser geworden sind. Im Vergleich zu damals sind die Wirtschaft, die Industrie wie auch weite Teile des Dienstleistungssektors äusserst komplex und hoch arbeitsteilig geworden. Allein schon durch die Just-in-time-Produktion haben verhältnismässig kleine Arbeitseinstellungen gewaltige Auswirkungen. Das hat jetzt gerade der Streik bei General Motors wieder anschaulich gezeigt. Das Outsourcing von immer mehr Funktionen vermindert die Kontrolle und Beherrschbarkeit von Abläufen durch die Unternehmer. Zudem führt die Informatisierung und Komplexität der Prozesse zu einer hohen Anfälligkeit schon auf kleinste Störungen. An den objektiven Bedingungen für erfolgreiche Bewegungen fehlt es also nicht. Umso weniger, als gerade jetzt – welche Ironie der Geschichte – als logische Konsequenz der durch die neoliberale Politik herbeigeführten Zerschlagung des Beamtenstatuts in den öffentlichen und ehemals öffentlichen Diensten auch das Streikverbot wegfällt. Dieses Streikverbot hatten die bürgerlichen Parteien als Reaktion auf den Generalstreik in den zwanziger Jahren durchgesetzt.

Gegner des Streiks behaupten gelegentlich, dass ein Streik gegen die Prinzipien der Demokratie verstosse, wenn damit eine Änderung von Gesetzen herbeigeführt oder auf die Behörden Einfluss genommen werden solle. Dies müsse mit den Mitteln der Urnendemokratie geschehen (Wahlen, Abstimmungen, Referenden, Initiativen). Doch solche Mittel sind den stimmberechtigten SchweizerInnen vorbehalten, zu denen ein bedeutender Teil der arbeitenden Bevölkerung vor allem in den weniger privilegierten Berufen nicht gehört. Ob sich die Gewerkschaften in politisch geregelten Fragen auf Unterschriftensammlungen und Abstimmungskämpfe beschränken müssen, ist jedenfalls von grosser praktischer Bedeutung. Denn jede Regulierung des Kapitalismus, beispielsweise durch Gesetze, welche die Arbeitszeit beschränken, ist politisch.

Tatsächlich ist der Streik ein sehr demokratisches Mittel. Bei keiner anderen Form der Auseinandersetzung ist das Engagement der Betroffenen grösser, sind die von ihnen eingegangenen Risiken höher. Beim Streik sind die Betroffenen in einem hohen Mass einbezogen, es kommt auf ihr Bewusstsein und ihren Willen an, und ihnen selber steht das letzte Wort zu. Darüber hinaus müssen sich die Forderungen der Streikenden in der öffentlichen Diskussion behaupten. Für den Erfolg eines Streiks ist oft ausschlaggebend, dass die Ziele in der Öffentlichkeit als gerechtfertigt betrachtet werden.

Das Neunpunkte-Programm des Landesgeneralstreiks von 1918 erweist sich unter demokratischen Gesichtspunkten noch heute als ausgesprochen hoch legitimiert. Zum Generalstreik-Programm gehörte die Forderung nach dem «aktiven und passiven Frauenwahlrecht». Wäre es der ArbeiterInnenbewegung damals gelungen, diese Forderung mit den Mitteln des Streiks durchzusetzen, genauso wie sie den Achtstundentag durchsetzen konnte, so wäre das ganze Land heute stolz darauf, und die Frauen hätten nicht fünfzig Jahre länger darauf warten müssen. Und die Urdemokraten des letzten Landsgemeindekantons hätten nicht noch gerichtlich dazu gezwungen werden müssen.

Das Oltner Aktionskomitee brach den Generalstreik nach einem Ultimatum des Bundesrates, der die Armee mobilisiert hatte, in der Nacht vom 13. auf den 14. November 1918 ab, ohne dass damals auch nur eine einzige Forderung erfüllt worden wäre. Eine Niederlage? Unmittelbar danach wurde es so empfunden. Bei der rückblickenden Bewertung des Generalstreiks lohnt es sich aber, sich an eine eigentümliche Beobachtung zu erinnern, die Herman Greulich bereits Ende des letzten Jahrhunderts gemacht hatte, als er die Streiks und Lohnbewegungen der vergangenen fünfunddreissig Jahre untersuchte. Greulich stellte dabei fest, dass die Lage der ArbeiterInnen nicht nur durch die erfolgreichen, sondern auch durch die erfolglosen Arbeitseinstellungen verteidigt und verbessert werde. Zwar seien die unmittelbaren Nachteile auf der Seite der ArbeiterInnen in diesen Fällen weit grösser als für den siegreichen Unternehmer. Dieser werde es im Allgemeinen aber trotz seines Sieges nicht wünschen, sich noch einmal in den Kampf zu stürzen. Ganz anders stehe es auf der Seite der ArbeiterInnen. Bei ihnen sei der «Bann einer gewohnheitsmässigen Unterwerfung» erfahrungsgemäss gebrochen, und sie würden trotz der Niederlage weit leichter zu einem zweiten Versuch übergehen als dort, wo sie es noch nie versucht hätten. Was aber die Hauptsache sei: Die ArbeiterInnen erhielten im Verlauf eines solchen Kampfes, wenn «gegen die Herabdrückung der Lebenshaltung Widerstand geleistet» werde, das Gefühl, nicht nur «für eigenes Wohlbefinden», «sondern für ihre Ehre und das Wohl aller» ArbeiterInnen einzustehen.

So erklärt sich das scheinbare Paradox, dass sich im historischen Rückblick verkehrt, was als Sieg und was als Niederlage zu betrachten ist. Aus heutiger Sicht erweist sich der Landesgeneralstreik als Niederlage, die in vielen Bereichen den Keim des Sieges bereits in sich trug. Forderungen wie der Achtstundentag und das Proporzwahlrecht wurden rasch realisiert. Bei anderen Anliegen dauerte es länger. Sicher ist aber, dass die ArbeiterInnenbewegung noch Jahrzehnte von der Kraft des Landesstreiks zehren konnte. Darüber lohnt es sich heute wieder nachzudenken.

Diese Niederlage, die den Keim des Sieges in sich trug.