Bührle-Komplex: Wer ist hier bei wem eingezogen?

Nr. 51 –

Negativschlagzeilen und sture Entscheidungsträger: Wie weiter mit der kontaminierten Sammlung Bührle am Kunsthaus Zürich? Ein Blick zurück – und in die Zukunft.

Lukas Gloor, Direktor der Bührle-Stiftung, spricht zur Provenienzforschung. Am Tisch (v. l.): Björn Quellenberg, Leiter Kommunikation des Kunsthauses; Christoph Becker, Kunsthaus­direktor; Conrad Ulrich, Interimspräsident Kunsthausgesellschaft; Alexander Jolles, Präsident der Bührle-Stiftung und Joachim Sieber, Provenienzbeauftragter des Kunsthauses. Foto: Michael Buholzer, Keystone

Sechs Männer sitzen an einem Tisch und erklären während langer neunzig Minuten, dass alles in Ordnung sei. Das Kunsthaus hatte zu seinem jährlichen Pressetermin geladen. Da im Vorfeld spekuliert worden war, es könnte dort die Offenlegung des geheimen Leihvertrags zwischen der Bührle-Stiftung und dem Kunsthaus verkündet werden, war das Interesse ungewohnt gross. Zu besagtem Vertrag legte man allerdings nichts Neues vor. Stattdessen wurde ein merkwürdiges Schauspiel geboten, das viel darüber aussagt, was in den vergangenen drei Monaten geschehen ist.

Unliebsamer Besuch

In die internationale Museumstopliga wollten sie vorstossen. In internationalen Negativschlagzeilen gehen sie derzeit unter. Doch darauf geht Kunsthausdirektor Christoph Becker nicht weiter ein. Aufgeregt verkündet er, dass mehr als dreissig Prozent mehr Eintritte als im Vorjahr zu verzeichnen seien. Aber, beinahe bedauernd sein Tonfall, nur gerade zweimal sei das Bührle-Archiv konsultiert worden, das den Kunstwerken an den Heimplatz gefolgt ist. Damit man sich ein Bild von diesem papierenen Gedächtnis machen konnte, hatte man einige Schachteln, Karteikästen und Rechnungsbücher an der Medienkonferenz auflegen lassen, sorgsam zu einer Archivskulptur geformt.

Da war es also, von Fotograf:innen umkreist: das Archiv, von dem Becker vor zwanzig Jahren noch behauptet hatte, dass es nicht mehr existiere. Forscher:innen der Bergier-Kommission hatten danach gesucht. Der damals frisch bestallte Kunsthausdirektor war, warum auch immer, der Bührle-Tochter Hortense Anda-Bührle zur Seite geeilt, als sie den unliebsamen Besuch empfangen musste. Später hat Stiftungsdirektor Lukas Gloor das Archiv dann doch noch gefunden. Welch Glück. Mit dem exklusiven Zugang zu diesen Dokumenten konnte er seine eigene Provenienzforschung betreiben.

Nun, in der akuten Krise, zeigen sich in aller Deutlichkeit die neuen Machtverhältnisse. Es scheint, als sei nicht die Bührle-Sammlung ins Kunsthaus, sondern das Kunsthaus in die Bührle-Stiftung eingezogen. Eiskalt leitete nicht Becker, sondern Stiftungspräsident und Anwalt Alexander Jolles die Konferenz. In stupender Offenheit, mit geschichtsrevisionistischen und – wie auch das jüdische Wochenmagazin «Tachles» findet – antisemitischen Untertönen fegte er alle Vorwürfe bezüglich der ungeklärten Provenienzen vom Tisch. Raubkunst, Fluchtgut oder NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust: Das seien bloss von Historikern in die Welt gesetzte Begriffe. Mit juristischen Fakten hätten sie nichts zu tun. Wer als Jüdin oder Jude vor deutscher Verfolgung in die Schweiz fliehen konnte, habe hier ungestört Handel treiben, seinen Geschäften nachgehen können. Täter und Opfer, die gebe es heute nicht mehr: Denn Opfer stünden ihnen – Jolles meinte wohl das Kunsthaus und die Bührle-Stiftung – heute keine mehr gegenüber, sondern US-amerikanische Trusts oder «sehr entfernte Verwandte».

Unterdessen hat die international bekannte Künstlerin Miriam Cahn in einem der WOZ vorliegenden Schreiben angekündigt, sie werde ihre Bilder aus der Kunsthaus-Sammlung abziehen. Als Jüdin denke sie nicht daran, «den üblen Inhalt der Bemerkungen von Herrn Jolles zu entschlüsseln». Als Künstlerin wolle sie «nicht mehr in diesem Zürcher Kunsthaus vertreten sein».

Abhängig von Kriegen

Obschon man für diese Aufgabe personell gar nicht aufgestellt wäre, wurde vom Kunsthaus unverhohlen Anspruch auf erst kürzlich vom Zürcher Gemeinderat beschlossene Gelder für eine weitere Erforschung der Bührle-Provenienzen erhoben. Dabei ist gemäss Auskunft von Gemeinderat Markus Knauss (Grüne) noch nicht bestimmt, wofür die vom Parlament gesprochene halbe Million Franken überhaupt ausgegeben werden soll. Klar ist für ihn einzig, dass das in dieser Frage befangene Kunsthaus sicher nicht darüber verfügen darf. Forschungsprojekte rund um die politisch mächtige und hoch dotierte Bührle-Sammlung sind enorm heikel. Ihre Unabhängigkeit zu wahren, scheint für die Zürcher Eliten ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. Wer also wird darüber bestimmen, wohin die Gelder fliessen und was mit ihnen geschehen soll?

Jede weitere Provenienzforschung auf diesem Gebiet muss nach gültigen wissenschaftlichen Standards arbeiten. Das Rekapitulieren und Evaluieren von Quellen, wie es die kunsthistorische Forschung tut, um Handwechsel nachzeichnen zu können, muss zwingend mit einer geschichtswissenschaftlichen Einordnung dieser Daten einhergehen. Dies würde eine radikale Abkehr von den unhaltbaren Methoden bedeuten, die Kunsthistoriker Lukas Gloor bei seiner Forschung angewandt hat.

Vor einem Jahr hatte die WOZ über Falschzitate zur Herkunft eines Landschaftsgemäldes von Paul Cézanne berichtet (siehe WOZ Nr. 49/2020 ). Und darüber, wie der Fluchthintergrund der früheren jüdischen Besitzer:innen des Werks, Martha und Berthold Nothmann, verschwiegen wurde. Erst vor wenigen Wochen hat die Stiftung nun reagiert. Nicht etwa, indem sie die Zitate endlich berichtigt hätte – sie hat sie schlicht gelöscht. Die korrekt zitierten Briefpassagen würden zeigen, in welcher Notlage sich Martha Nothmann (ihr Mann starb 1942 im unfreiwilligen Londoner Exil) über das Kriegsende hinaus befunden hatte. So sieht eine Provenienzforschung aus, die als Abwehrdispositiv gegen mögliche Rückgabeforderungen dienen soll.

Eigentlich müssten im Fall des toxischen Bührle-Erbes zunächst einmal die Opfer und ihre Nachkommen entschädigt werden. Heute wissen wir: Bührle half unter Umgehung der Versailler Friedensverträge mit, Deutschland erneut zur Weltkriegsstärke hochzurüsten. Seine Waffenschmiede war Teil der kriegführenden NS-Rüstungsindustrie. Auch profitierte er von NS-Zwangsarbeit sowie von behördlich verfügter Zwangsarbeit in der Schweiz – in einer Spinnerei, die der skrupellose Unternehmer günstig erwerben konnte, weil die Besitzer vor den Nazis flohen, wie der «Beobachter» recherchiert hat.

Warum fordert die Politik von der schwerreichen Familie Anda-Bührle nicht, für finanzielle Wiedergutmachung aufzukommen? Wohl weil man dann darüber diskutieren müsste, dass das Kunsthaus Zürich schon in den fünfziger Jahren auf Gedeih und Verderb von den Kriegsprofiten des Grossmäzens Bührle abhängig war – und bis heute an seinem Kunstkapital hängt. Die Familie Anda-Bührle ist als Mehrheitsaktionärin der Pilatus-Flugzeugwerke weiterhin im Rüstungssektor tätig. Das grösste Kunstmuseum der neutralen Schweiz – es würde ohne Krieg und Vertreibung nicht existieren.

Im Vorstand der Zürcher Kunstgesellschaft, sie betreibt das Museum, stellen Vertreter:innen von Stadt und Kanton Zürich die Mehrheit. Warum spielen sie dort ihre Macht nicht aus, sondern lassen zu, dass die Bührle-Stiftung sie seit Monaten vor sich hertreibt? Sicher hat dies nichts mit der Drohung Lukas Gloors zu tun, den Kunstschatz aus dem Kunsthaus abzuziehen. Würde dies geschehen, liefe die Stiftung nämlich Gefahr, nicht mehr länger steuerbefreit zu sein. Ohne diese Steuerbefreiung hätte die Sammlung in den vergangenen Jahrzehnten nicht zusammengehalten werden und eine solch beispiellose Wertsteigerung erfahren können.

Beispiellose Wertsteigerung

Und wie sieht es denn aus mit den Geschichtsprofessor:innen, den historischen Fakultäten und Instituten oder der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte? Warum wehren sie sich nicht dagegen, dass hier ein mächtiger Interessenverbund, subventioniert durch öffentliche Gelder, geschichtsrevisionistische Thesen verkündet?

Eine – endlich! – unabhängige Erforschung der Provenienzen der Bührle-Bilder und der Geschäftspraktiken des Waffenhändlers ist unabdingbar. Aber weder damit noch mit einem Dokumentationsraum lassen sich die Probleme rund um die Sammlung und das kontaminierte Museum lösen.

Denn ob es um Kulturgüter im Zusammenhang mit der NS-Diktatur, dem Kolonialismus oder anderen Unrechtssystemen geht: Im Kern geht es bei jedem Provenienzstreit um die Legitimität gegenwärtiger Eigentumsverhältnisse. Möchte man Objekte, die sich nicht oder noch nicht restituieren lassen, dennoch ausstellen, sollte man ihren Eigentumsstatus neu kodieren. Immer wieder hört man, die Öffentlichkeit habe Anspruch darauf, solche Werke zu sehen und mehr über sie zu erfahren; sie seien Teil des kulturellen Erbes der Menschheit. Was also spräche dagegen, sie tatsächlich der Allgemeinheit zu schenken, etwa indem man sie in die Obhut einer unabhängigen, öffentlichen Stiftung überführt? Nur so kann sich die Last der Vergangenheit langsam von ihnen lösen.

Erich Keller ist der Autor von «Das kontaminierte Museum» (Rotpunktverlag, 2021). Das Buch hat die Debatte rund um Bührle und das Kunsthaus Zürich unwiderruflich gewendet.