Beim Heimspiel gegen den FC Sion befestigten Fans der Berner Young Boys ein Transparent am Zaun vor ihrer Kurve: «5.12.04: Stadionverbot für CC … ?» Entschlüsselt heisst der Code: Wurde gegen Sions Präsidenten Christian Constantin ein Stadionverbot ausgesprochen, nachdem er am 5. Dezember 2004 in Kriens nach Spielschluss die Schiedsrichter attackiert hatte? Die Frage auf dem Transparent ist natürlich rhetorisch. Die Swiss Football League (SFL) setzt alles daran, dass Leute mit Stadionverbot nicht ins Stadion gelangen. Hätte Constantin eines, dann ist anzunehmen, dass er seine Mooshammer-Frisur nicht Sonntag für Sonntag auf den Tribünen dieses Landes spazieren führen dürfte.
An jenem Dezembertag 2004 verlor der FC Sion auf dem Krienser Kleinfeld in der Nachspielzeit zwei Punkte. Schiedsrichter Markus von Känel hatte Elfmeter gepfiffen, Kriens zum 2:2 ausgeglichen. Danach soll Constantin von Känel das Bein gestellt und Schiedsrichterassistent Gonzalez von hinten in die Genitalien getreten haben. Erstinstanzlich wurde der Walliser zu sechs Wochen Gefängnis bedingt und zur Zahlung der gesamten Verfahrenskosten verurteilt. Die Strafkommission des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) enthob ihn zudem für dreissig Monate seines Amtes als Sion-Präsident; ohne Wirkung. Constantin, der alles bestreitet, zieht beide Urteile weiter und fordert nebenbei ausländische Unparteiische. Die heimischen, findet er, seien zu schlecht.
Der Sicherheitsbeauftragte des SC Kriens, Josef Egli, reagiert erstaunt auf die Frage, ob er damals nach den Vorfällen erwogen habe, gegen Christian Constantin ein Stadionverbot zu verhängen. Nein, sagt er, daran habe keiner gedacht. Beim SCK verhänge man Stadionverbote in der Regel auf Empfehlung der Polizei, und die habe damals nichts dergleichen gesagt. Dann aber fügt Egli an: «Wobei es natürlich schon heikel ist, wenn man die Kleinen wegen jeder Kleinigkeit drannimmt und die Grossen laufen lässt.»
Allerdings. Stadionverbote wurden schon wegen Vergehen ausgesprochen, die im Vergleich zum Fall Constantin geradezu lächerlich anmuten: Gegner beschimpfen, Kiffen, Stinkefinger zeigen, Laternenpfähle beschriften – alles Disziplinen, für die Leute schon zwei Jahre draussen bleiben mussten. Wenn erst noch eine Anzeige vorliegt, geschweige denn eine Verurteilung, ist der Mist ohnehin geführt. Ausser man heisst Constantin. Ausser man präsidiert einen Axpo-Super-League-Verein.
Von Känel und sein Assistent trugen damals erhebliche Verletzungen davon. Der SC Kriens hätte gegen Constantin nicht nur ein Stadionverbot aussprechen können, sondern müssen. In den Richtlinien der SFL, die besagen, wann ein Verein ein Stadionverbot zu verhängen hat, steht in Kapitel III, Artikel 7, Absatz a: bei «Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib und Leben». Doch auch die SFL erklärt auf Anfrage, den Fall so noch nie diskutiert zu haben. Der Vermutung, hier geniesse einer eine unausgesprochene und im Reglement nicht vorgesehene Immunität, mag die SFL nicht widersprechen.
Zwei Schiedsrichter wurden attackiert. Einem wurde in die Eier getreten, von hinten. Die Frage der YB-Fans scheint berechtigt. Und sie zieht eine weitere nach sich: ob in der Bundesliga, an der wir uns so gern orientieren, so ein Präsident wohl auch noch Präsident wäre.
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