Aus WOZ Nr. 35/84 (31. August 1984):: Abgeschoben und gefoltert

Nr. 35 –

Letzte Woche ist eine Delegation des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes aus Sri Lanka zurückgekehrt. Ihre Aufgabe war es, vor Ort zu überprüfen, ob eine Zurückschiebung von Tamilen, deren Asylgesuche in der Schweiz abgelehnt wurden, zumutbar sei. Allein im letzten Jahr wurden 725 Asylgesuche von Tamilen erstinstanzlich abgelehnt - angenommen wurde kein einziges. Dass die Rückschaffung von Tamilen bisher in mindestens sechs Fällen zu Verhaftungen und Folterungen führte, kann jetzt belegt werden. Ein Beispiel ist der 29-jährige Tamile P.A. (vgl. unten stehenden Brief an seine Freunde in der BRD). Sein Asylgesuch wurde unter dem alten Asylgesetz in Zürich gar nicht erst entgegengenommen, und ebenso rechtswidrig erfolgte die Abschiebung nach Sri Lanka, mit verheerenden Konsequenzen für das Opfer.

Seit Dienstag letzter Woche arbeitet die Delegation aus dem Bundesamt für Polizeiwesen an ihrem Bericht, und es ist noch unklar, ob sie diesen schon nächste Woche für den angekündigten Rückschaffungsentscheid vorlegen kann.

Brief von P.A. an seine Freunde in der BRD


«Liebe Freunde,

Nachdem ich mich von euch verabschiedete, habe ich nur Schlimmes erlebt. Ich fuhr nach Westdeutschland und war eine Woche lang krank in Solingen. Dann bin ich in die Schweiz gefahren und habe eine Woche dort gelebt. Danach habe ich in Zürich Asyl beantragt, in meinen Pass wurde mir kein Einreisestempel gegeben, und aus diesem Grund wurde ich gleich verhaftet. Ich habe trotz grossen Schwierigkeiten versucht, dort zu bleiben, doch ich wurde nach Sri Lanka abgeschoben. Am 23. Januar 1983 flog ich mit der Swissair nach Sri Lanka. Auf dem Flughafen Katunayaka wurde ich sogleich und ohne Grund von Beamten des CID festgenommen und brutal bedroht. Dann kam ich nach Negombu ins Gefängnis. Am dritten Tag kam ich ins Gefängnis nach Chello. Danach wurde ich ins Gefängnis bei Weligada gebracht. Ungefähr siebzig Tage war ich dort und wurde gefoltert. Ich durfte auch keinen Besuch bekommen. Ich konnte nur mit meinem Anwalt sprechen. Nach dem Protokoll des Richters kam ich aus dem Gefängnis, aber mein Prozess läuft weiter: Ich habe von der Polizei eine Anzeige bekommen, in der behauptet wird, ich sei ein Mitglied einer tamilischen Terrororganisation und hätte Passfälschungen begangen. Jetzt habe ich viele Schwierigkeiten. Meinen Pass und die Unterlagen hat mir die ,Polizei weggenommen. Was ich im Gefängnis erlebt habe, kann ich nicht beschreiben, weil es so schrecklich war. Ich bin in ärztlicher Behandlung wegen der grossen Schmerzen, die ich von den erhaltenen Schlägen immer noch habe …»



Die Tamilen auf dem Weg ins Lager

Einen Bericht über die Resultate ihrer Informationsreise redigieren zur Zeit die Mitglieder der Schweizer Delegation, die letzte Woche aus Sri Lanka zurückgekehrt sind. Ihre Aufgabe: die Vorbereitung eines Entscheides über die Rückschaffung von abgewiesenen tamilischen Asylbewerbern. Angesichts der Massaker, die dort in den letzten Wochen stattgefunden haben, ein kaum zu legitimierendes Vorhaben. Wenn die Tamilen also vorerst nicht abgeschoben werden - landen sie dann in Internierungslagern?

Unter dem Titel «Three Sri Lankas deported from Switzerland» berichtete die Tageszeitung «Sun» am 18. Oktober 83 über drei ceylonesische Jugendliche, die sofort nach ihrer Rückkehr aus der Schweiz vom Staatssicherheitsdienst verhaftet worden seien und in spezieller Untersuchungshaft gehalten würden. Die Haft solle so lange währen, bis abgeklärt sei, ob die drei Jugendlichen Verbindungen zu verbotenen tamilischen Organisationen hätten. Die drei waren aus der Schweiz nach Sri Lanka abgeschoben worden. Am 27. Oktober 83 berichtete «Sun» über die Art dieser Abklärungen: «Jugendliche, die nach der Ablehnung ihres Asylgesuches nach Hause zurückkehren, werden vom Staatssicherheitsdienst gründlich verhört.» In dem Artikel ist vom «grilling» der Beschuldigten die Rede, einer besonderen Art des Verhörs.

• Die «Tamil Daily News» berichtete am 31. Oktober 83 über den Tamilen R.R., der nach der Ablehnung seines Asylgesuchs aus der Schweiz abgeschoben worden war und bei seiner Ankunft im Flughafen von Katunayaka verhaftet wurde. R.R. muss seither einmal pro Woche auf der Polizeiwache vortraben: Er darf nicht mehr ausreisen. Seine Freilassung aus der Haft erfolgte gegen Kaution.

• Die «Sun» berichtete schliesslich am 15. Dezember 83 über den Tamilen R.N., der am 17. November aus der Schweiz ausgeschafft worden sei und bei seiner Ankunft sofort verhaftet wurde. Auch er wurde später gegen Kaution freigelassen.

Systematische Folterungen

Zu den «Abklärungen», denen aus der Schweiz zurückkommende Tamilen in Sri Lanka unterworfen werden, meinte Urs Hadorn, Chef der Abteilung Flüchtlinge im Bundesamt für Polizeiwesen zur WoZ: «Es soll dabei herausgefunden werden, ob diese Tamilen Verbindungen zum Terrorismus haben.» Dass auf Sri Lanka allein schon der Verdacht des Terrorismus genügt, um eine Person bis zu 18 Monate ohne Gerichtsverfahren zu inhaftieren, vergass er beizufügen. Was die (zensurierten) Presseberichte über die Rückkehr aus der Schweiz verschweigen, sind die in Sri Lanka an Tamilen häufig begangenen Folterungen. Amnesty International (Ai) schrieb in ihrem Bericht vom Mai 83, dass in Sri Lanka «die Folter systematisch angewendet wurde». In einem späteren Bericht beklagte AI die «Unfähigkeit der Regierung, Massnahmen gegen die Verantwortlichen für solche Menschenrechtsverletzungen zu treffen.» Spezialitäten von Polizei und Militärs auf Sri Lanka sind das Schleifen von an Autos angebundenen Opfern, das Aufhängen von Häftlingen am Hals und an Genitalien und das Stossen von Nadeln unter die Fingernägel der Opfer. Ganz zu schweigen von der Ermordung Unbeteiligter durch Polizei und Militär. 100000 Menschen wurden nach den pogromartigen Verfolgungen des letzten Jahres obdachlos, und etwa l000 fanden dabei den Tod.

Die auf indische Vermittlung hin scheinbar in Gang gekommenen Allparteiengespräche zur Befriedung der Konflikte sind vergangene Woche geplatzt. Auch nahm letzte Woche die Marine einen Bombenanschlag auf Militärs zum Anlass, die von Tamilen bewohnte Kleinstadt Mannar einzuäschern. Allein durch diesen Gewaltakt sind mehr als 3000 Familien obdachlos geworden. Ganz offensichtlich versucht nun die Regierung, das Tamilenproblem auf militärischem Weg zu lösen.

«Informationsreise» trotz eindeutiger Sachlage

Mit dem Versprechen, bei ihrer Rückkehr einen Bericht zu verfassen, der als Grundlage für den Rückschaffungsentscheid dienen könne, verliess am 11. August eine Delegation des Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) die Schweiz.

Als Delegation abgereist waren Urs Hadorn, der Chef der Abteilung Flüchtlinge im eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, sein Vorgesetzter, der Direktor des Bundesamtes für Polizeiwesen, Peter Hess, ein Auslandschweizer, dem gute Beziehungen zur singhalesischen Regierung in Sri Lanka nachgesagt werden, und schliesslich ein tamilischer Übersetzer. Gerne hätten auch die Hilfswerke Leute dabeigehabt und ganz gewiss auch das Departement des Äusseren, hatte doch die Delegation zwei Fragen zu beantworten:

1. Sind aus der Schweiz nach Sri Lanka abgeschobene Asylbewerber gefährdet?

2. Kann diese Gefährdung durch Garantien der Regierung ausgeschaltet werden? Und: Können solche Garantien durch irgendwelche Gremien überprüft werden?

Zur Beantwortung der ersten Frage hätten sinnvollerweise Sri-Lanka-Experten in die Delegation aufgenommen werden müssen. Punkt 2 birgt ein schwieriges aussenpolitisches und völkerrechtliches Problem, das die Delegation wegen dem Fehlen von politischen und völkerrechtlichen Beratern sicher nicht lösen konnte - offenbar auch nicht wollte. Mit einer sogenannten «Folterkonvention» will der Europarat noch dieses Jahr die Möglichkeit schaffen, international zusammengesetzte Kommissionen in Gefängnisse, Polizeiposten und Gerichte der Mitgliedstaaten zu entsenden und Verstösse gegen die Menschenrechte zu rügen. Solche Kommissionen würden über ein Interventionsrecht gegen die Folter verfügen. Auch die Uno-Vollversammlung wird sich mit einem solchen - freilich aussichtslosen Vorschlag zu befassen haben. Wenn die Schweiz mit Sri Lanka einen derartigen Vertrag hätte realisieren können, so wäre das gewiss ein Durchbruch auf dem Gebiet des Völkerrechts gewesen, der das humanitäre Image der Schweiz aufpoliert hätte. So weit wird es allerdings kaum kommen, denn die Herren von der Polizei reisten ja alleine …

Jean-Pierre Gerber von Amnesty International, die durch ihr Engagement im April ein Rückschiebeverbot für Tamilen erwirkt hat, zeigt sich, wie andere Hilfswerke auch, besorgt über einen möglicherweise «raschen Entscheid» des EJPD ohne breite Vernehmlassung und Abstützung. Auch das Departement des Äusseren (EDA) ist alles andere als glücklich, dass der Entscheid nun vom EJPD allein getroffen wird. «Ein solcher Entscheid hätte gravierende Konsequenzen», und «wir sind unzufrieden und werden versuchen, auf jeden Fall unsere Hand im Spiel zu halten», ist dort inoffiziell zu vernehmen.

Keine Rückweisung, dafür Lager

Angesichts der schon vor der Abreise der Delegation klar vorliegenden Beweise für eine «Strategie der Ausrottung» gegen den tamilischen Widerstand - kann die Informationsreise des EJPD wohl nur innenpolitische Zwecke verfolgen. Ein Entscheid zur Rückschaffung der Tamilen wäre schwerlich zu begründen - er stünde im Widerspruch zur Flüchtlings- und Menschenrechtskonvention. (Übrigens hätte ein solcher Entscheid schwerstwiegende internationale Signalwirkung, da auch Frankreich, Holland und die BRD ihre Tamilen gerne abschieben würden, wegen der innenpolitischen Situation in Sri Lanka hingegen noch Bedenken hegen.)

Allerdings hat sich das Departement Friedrich jetzt selber in Zugzwang versetzt; irgendwelche Resultate müssen nun vorgewiesen werden, dem wachsenden Druck von rechtsnationaler Seite muss irgendwie entsprochen werden. Darum ist auch das Projekt der Zentralstelle für Flüchtlingshilfe ZfH (Unterbringung, Weiterbildung und Integration von tamilischen Asylbewerbern in der Schweiz) nun zum inoffiziellen Gegenvorschlag zu Berns Entscheid geworden. Das wahrscheinlichste Ergebnis des Sri-Lanka-Reisleins dürfte unter diesen Umständen die Schaffung von Internierungslagern für die Tamilen sein, wo sie unter miesesten Verhältnissen auf die Asylentscheide aus Bern werden warten müssen. Die Scharfmacher in der Asylpolitik hätten so ihr Zückerchen bekommen. Die Folge wäre dann eine Verschlechterung der Situation nicht nur für die Tamilen, sondern für sämtliche AsylbewerberInnen in der Schweiz.